Hausfrau und kleine Selbständigkeit mit Familienversicherung
(3 Antworten)Hallo, bin neu hir und habe so manche Frage !
Hoffe so auf Hilfe, Danke im voraus !
Ich bin zur Zeit Hausfrau im Größeren Sinne - Bin jetzt seit 3 Monaten arbeitssuchend gemeldet und seit Mai diesen Jahres als D.Fee ( Frauenspielzeug) selbständig gemeldet ( Zw. 200-400 Euro im Monat ) .Da ich und meine 3 Kids bei meinem Mann in der familienversicherung sind , nun folgende FRage Nr.1 : Ab wann muss ich selbst Beitrag zahlen ?
Da ich erwäge einen kleinen Second- Hand -Laden zu eröffnen wie läuft das dann ab ? Selbständig versichern, klar - aber kann ich dann meinen jetzigen "Nebenjob" auch ausbauen ? Wäre ja dann versichert , oder ????
Hilfe , bei mir raucht es !
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Hi,
Ab wann muss ich selbst Beitrag zahlen ?
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?Da ich erwäge einen kleinen Second- Hand -Laden zu eröffnen wie läuft das dann ab ? Selbständig versichern, klar - aber kann ich dann meinen jetzigen " Nebenjob" auch ausbauen ? Wäre ja dann versichert , oder ????
ICh würde an deiner Stelle das ganze mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung klären. SCheint etwas kompizierter zu werden, da bei mehreren Nebenjobs besondere Rgel gelten. Da bist du bei einer Beratung bei der GKV besser aufgehoben. Kannst ja dann gern mal hier berichten was rausgekommen ist.Kommentar schreiben
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Hinzuverdienstgrenze für beitragsfreie Familienversicherung
Die beitragsfreie Familienversicherung von Ehepartnern, Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Kindern ist u. a. von deren regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V i. V. m. § 16 SGB IV) abhängig. Die allgemeine Einkommensobergrenze (ohne Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt) liegt im Kalenderjahr 2009 bundeseinheitlich bei 360,00 € monatlich.
Für Personen, die Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erzielen, liegt der Grenzwert bei 400,00 € monatlich (besondere Einkommensgrenze).
Beispiele:
a) Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung: 400,00 € monatlich. Sonstiges anrechenbares Gesamteinkommen: 0,00 € monatlich. Die Familienversicherung ist möglich, da das Gesamteinkommen 400,00 € nicht übersteigt.
b) Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung: 45,00 € monatlich. Sonstiges anrechenbares Gesamteinkommen: 355,00 € monatlich. Die Familienversicherung ist möglich, da das Gesamteinkommen 400,00 € nicht übersteigt.
c) Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung: 200,00 € monatlich. Sonstiges anrechenbares Gesamteinkommen: 250,00 € monatlich. Die Familienversicherung ist nicht möglich, da das Gesamteinkommen 400,00 € übersteigt.
d) Arbeitsentgelt aus geringfügig entlohnter Beschäftigung: 0,00 € monatlich. Sonstiges anrechenbares Gesamteinkommen: 365,00 € monatlich. Die Familienversicherung ist nicht möglich, da das sonstige Gesamteinkommen 360,00 € übersteigt.
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Auch im SV Bereich ist Hacke unschlagbar. Darf ich mal fragen was du beruflich machst?
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