Hausfrau, 400€-Job und Kleinunternehmerin ???

(2 Antworten)
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und voller großer Fragezeichen

Fange einfach mal, vielleicht weiß jemand einen Rat:

Ich bin bis März 2009 in Elternzeit, arbeite jedoch auf 400€-Basis (8-Std. wöchentlich) in meinem "alten" Betrieb.
Sehr gerne würde ich jedoch mein Hobby "Seife sieden" als Nebenerwerb betreiben, da man bzw. frau plötzlich soviel fantastische Seife auf Lager hat, daß einen die Leute ganz schön fragend ansehen, wenn sie dauernd welche geschenkt bekommen ("rieche ich, oder was!?" ). Meine Chefin hat auch nix dagegen und würde mir jederzeit eine Erlaubnis hierfür erteilen.

1. Angenommen, ich arbeite nun mehr als 8 Stunden wöchentlich für meinen Nebenewerb, bin ich dann schon hautberuflich selbständig (und wer will mir das nachweisen?)?

2. Muss ich mich dann auch bereits selbst bei Kranken-/Rentenvericherung versichern? ( Einkommen über 400 € -> zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes oder der Eltern? Dann kommt das nämlich auch noch drauf --- oder das bekommt zukünftig mein Mann)

3. Was kann das Finanzamt alles von mir wollen?

HILFEEEEEEEEEEEE!!!!!!

Ich weiß, das ist ganz schön viel auf einmal, aber vielleicht...DANKE SCHON MAL IM VORAUS!

Sonnige Grüße,
Witchcraft

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo Witchcraft,

    Meine Chefin hat auch nix dagegen und würde mir jederzeit eine Erlaubnis hierfür erteilen.


    Das ist schonmal sehr positive und auf jeden Fall richtig.

    Sehr gerne würde ich jedoch mein Hobby "Seife sieden" als Nebenerwerb betreiben


    Diesen Schritt kann man ebenso nur begrüßen, das Hobby als Nebenjob oder Nebengewerbe anzumelden und damit Geld zu verdienen, darauf kommen viele gar nicht.

    bin ich dann schon hautberuflich selbständig


    Eine hauptberufliche Betätigung beginnt ab einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als 15 Stunden. von daher sind mehr als acht Stunden ungenau, aber noch weniger als 15

    und wer will mir das nachweisen?


    Der Nachweis wird mit Sicherheit den Ämtern schwer fallen, da er ja niemand permanent hinter ihnen steht und zuhause auf die Uhr schaut und weiß, wie viel sie wirklich arbeiten. Interessant wird es aber erst, wenn der Nachbar oder eine andere Personen sie beim Amt anschwärzt. Eine andere Überführungsmethode könnte die Hochrechnung ihrer Umsätze zu dem dazu notwendigen Zeitaufwand sein. Ich möchte mich hier allerdings nicht festlegen, da ich es auch nicht genau weiß. Vielleicht hat das Jahr ein anderer User schon einmal erlebt und kann dazu was schreiben. In der Regel wird es jedoch gerade bei einem Onlinegeschäft oder einer Tätigkeit, die von zu Hause durchgeführt wird, für das Amt schwer werden. Aber trotzdem eine interessante Frage. Ich empfehle Ihnen daher: das Ganze nicht übertreiben und vorsichtig sein. Wenn sie regelmäßig wöchentlich nicht mehr als 15 Stunden Zeit einsetzen, können Sie sich beruhigt zurücklehnen, denn dann ist alles in Ordnung.

    Muss ich mich dann auch bereits selbst bei Kranken-/Rentenvericherung versichern?


    Sofern sie der Zeit in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, dürften die Nebenjobs und Nebentätigkeiten keine extra Versicherung verlangen. Es bleibt also alles beim alten. Norbert Ort wo eine hauptberufliche Tätigkeit entsteht, müssen sie sich selbst versichern. Ich rate Ihnen an dieser Stelle: Setzen Sie sich mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung, schildern den Fall und fragen Sie, wie es versicherungstechnischen abgewickelt werden muss. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    ( Einkommen über 400 € -> zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes oder der Eltern? Dann kommt das nämlich auch noch drauf --- oder das bekommt zukünftig mein Mann)


    So weit ich das beurteilen kann, ist das Kindergeld kein Einkommen, da es auch in der Steuererklärung wohl nicht als Einkommen oder ein Grund angegeben wird. Auch hier kann ich nur empfehlen, nochmals einen Experten zu fragen, um hinsichtlich der Anrechnung von Kindergeld sicher zu sein. Mit Sicherheit stellt das Kindergeld nicht das Einkommen des Kindes dar.

    Bevor Sie irgend ein Nebengewerbe anmelden, würde ich mich an ihrer Stelle nochmals bei einem fachkundigen Berater Vorort erkundigen. Es kann durchaus sein, dass mehrere Nebenjobs oder nebenberufliche Tätigkeiten in einigen Bereichen der Gesetzgebung zusammen gezählt werden in anderen wiederum nicht ungenau diese Abgrenzung und Unterscheidung ist mir als Existenzgründungsberater nicht bekannt.

    Was kann das Finanzamt alles von mir wollen?


    Steuern!!!!
    OK das war ein Spaß. Diese Frage ist so nicht einfach zu beantworten, ähnlich der Frage: Fahren grüner Autos schneller als blaue Autos? Aber vielleicht haben Sie Glück und Steuerberater Kexel schreibt Ihnen noch ein paar Zeilen zu dem Thema.


  • +0 -0

    Hier unsere Serie zum Thema Elterngeld und Selbständigkeit hofe das hilft etwas wink


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