Hauptberuflich Angestellter , muß ich Kleingewerbe anmelden , bei Nebentätigkeit ??
(2 Antworten)Bin seit ca. 4 Jahren nicht mehr in meinem gelernten Beruf drin und Arbeite als Angestellter in einer großen Reifenfabrik . Seit kurzem haben mich mehrere Leute bei uns im Dorf gefragt ob ich noch nebenbei nach ihrer Heizung sehen kann . Daher meine Frage ? Muß ich darum Kleingewerbe anmelden ? Oder wie ist das . Habe absolut keine Ahnung ..... . Bedanke mich im vorraus auf die Antworten . Danke .
mfg Mario
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Antworten
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Nun so einfach ist die Antwort nicht, möchten Sie nur im Dorf gelegentlich mal nach den Heizungen der Nachabrn sehen - als Nachbarschafthilfe - dann ist solche eben nicht auf Gewinn ausgerichtet und daher keine Gewerbe.
Soll aus dem Nach-Der-Heizung-Sehen aber eine zusätzliche Einnahme erwachsen, sprich auf Gewinn ausgerichtet sein , dann ist eine Gewerbeanmeldung und ggf. weitere Zulassungen (Handwerk?) notwendig.
Während im 1. Fall auch keine Haftung für Qualität, aber auch keine Einnahmen erwachsen, müssten Sie im letzteren Fall für Mägel etc. haften und würden sich Ihre Leistungen angemessen bezahlen lassen.
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Hallo mariokleiber,
hallo Khallali,Muß ich darum Kleingewerbe anmelden ?
Betrachtet man es umsatzsteuerrechtlich, so sind sie ein UNternehmer, daGewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Quelle: § 2 UStG, http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__2.html
Da das ganze im Inland und gegen entgelt statfindet, ist zumindest ein steuerbarer Umsatz vorhanden. Die Kleinunternehmerregelung gestattet aber Unternehmern in Ihrer Größenordnung eine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit.
Dazu unserer Beitrag:
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5 und
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Nun ist die Frage, wie sieht das das Gewerbeamt?
Das haben wir im Beitrag
Gewerbeanmeldung
zusammengefasst.
Ich sehe es also nciht ganz so wie Khallali, denn es kommt nciht auf die Gewinnerzielungsabsicht an, sondern die Aufnahme der Tätigkeit bzw. den Beginn der gewerblichen Tätigkeit.
Übrigens ist Nachbarschaftshilfe ein ziemlich kompliziertes Thema. Ich empfehle davon die Finger zu lassen. Der Gesetzgeber kennt die Nachbarschaftshilfe nciht so, wie sie häufig von Nachbarn gesehen wird. Auch die Berufsgenossenschaften sehen das immer anders.
Haftungstecnisch kann ch ncihts sagen, dass sollte ein Anwalt prüfen.
Das Thema der Handwerkskammer ist auch korrekt, die wollen selbstverstänldich auch Geld und Mitglieder.
Mein Tipp: Melden Sie ein Gewerbe an, klären vorher mit der Handwerkskammer was sie als Nichtmeister machen dürfen und arbeiten sie im rahmen der Kleinunternehmerregeung umsatzsteuerbefreit, legal auf rechnung. Dann kann ncihts passieren. Alles andere ist in meinen Augen schwarzarbeit, illegal und zu gefährlich. Es sei denn Sie leben gern mit risiko
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