Haupberuflich und bedürftig??!!, Erotikline, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Scheinselbständig
(2 Antworten)Hallo,
erstmal ein Lob für das kompetente Forum!
Meine Situation:
Ich bekomme Scheidungsunterhalt (kein Arb.losengeld oder ähnliche Unterstützung!!) und nebenberuflich ( Kleingewerbe) mache ich Erotikline.
In 1 Jahr bekomme ich das Unterhalt nicht mehr, also würde ich schon gerne mein Geld selber verdienen.
Erotikline würde ich sehr gerne weiter machen. Dazu würde ich dies als Hauptgewerbe anmelden.
Aaaber
1. was passeirt, wenn ich nicht genügend verdiene um meine Kranken- und Rentenversicherung zahlen zu können, z.B. ich verdiene um die 600-800 Euro pro Monat??
Würde ich Unterstützung DAZU vom Arb.amt kriegen, damit ich leben kann? und muss ich mich dazu als Arbeitssuchend anmelden damit ich diese Unterstützung bekomme?
Das Problem wäre dann, dass ich mich für andere Jobs bewerben MUSS und dann habe ich keine Zeit mehr meine Line zu machen ( Nachtarbeit). Denn ich möchte diese Tätigkeit NICHT aufgeben.
Und 2. die Frage mit der Scheinselbständigkeit....wenn der Betreiber für die Line z.B. "Teresa Orlovsky" die WErbung für mich übernimmt und ich dort freiberuflicher Mitarbeiter bin und selbst über meine Arbeitszeit enscheide, bin ich dann "scheinselbstständig" und damit sozialversicherungspflichtig?? Oder ist hier entscheidend für wiviele Arbeitgeber (hier Lines), (also mehr als einen??) ich arbeite, damit ich als "richtige" und nicht schein- selbständig bin und damit befreit von Rentenversicherungspglicht!
Für Ihre Antworten bin ich sehr dankaber.
MfG
Luna
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Antworten
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hi luna,
danke für die Blumen. Gern versuche ich zu helfen.Erotikline würde ich sehr gerne weiter machen. Dazu würde ich dies als Hauptgewerbe anmelden.
Das klingt zunächst gut, denn irgendwie musst du dich ja dann finanzieren und wenn der Nebenjob eben eine Erotikline oder Erotikhotline (sicher so was mit 0900 Nummer) ist, dann ist das sicher nichts für Oma und Opa, aber so lange die Kohle stimmt, ist das egal. Es muss halt nur legal und ordnungsgemäß angemeldet sein, dann passiert auch nichts.1. was passeirt, wenn ich nicht genügend verdiene um meine Kranken- und Rentenversicherung zahlen zu können, z.B. ich verdiene um die 600-800 Euro pro Monat??
Das ist dann schwierig, auf deutsch: "Du stehst dann kurz vor der Pleite."
Aber wieso zahlst du in eine rentenversicheurng ein, wenn du eh nciht genug zum Leben verdienst? Das könnte man doch erst mal aussetzen und auf später verschieben, wenn man gebügend verdient? Oder bist du mit der Erotikhotline verpflichtet eine rentenversicherung abzuschließen? Oder handelt es sich um eine private Rentenversicherung?
Die Krankenversicherung ist im Haupterwerb pflciht, das Geld sollte mtl. mindestens da sein. Gesetzlich liegt man da sicher um die 300 EUR mtl. privat könnte es etwas billiger sein.Würde ich Unterstützung DAZU vom Arb.amt kriegen, damit ich leben kann?
Ja, Harzt IV, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Also du nicht zu viel verdienst. Das rechnen die dir auf dem Amt aus. Oder mit unserem ALG 2 Rechner selber rechnen (aber ohne Gewähr auf richtigkeit)und muss ich mich dazu als Arbeitssuchend anmelden damit ich diese Unterstützung bekomme?
ja, ich würd mich auf jeden fall beim amt melden, denn ohne registrierung kein geld.Das Problem wäre dann, dass ich mich für andere Jobs bewerben MUSS und dann habe ich keine Zeit mehr meine Line zu machen ( Nachtarbeit). Denn ich möchte diese Tätigkeit NICHT aufgeben.
das könnte sein, aber wenn man dem amt erklärt, dass die Erotikhotline bald Gewinne abwirft, so dass man ohne fremde hilfe davon leben kann, dürften die einen auch in ruhe lassen, denn andernfals, da hast du recht, könnte man ja die Erotikline auch nicht ausbauen und lukrativ machen.die Frage mit der Scheinselbständigkeit....wenn der Betreiber für die Line z.B. "Teresa Orlovsky" die WErbung für mich übernimmt und ich dort freiberuflicher Mitarbeiter bin und selbst über meine Arbeitszeit enscheide, bin ich dann "scheinselbstständig" und damit sozialversicherungspflichtig??
Gute Frage, dass prüft dann in der Regel die rentenversicherung. Zum Thema Scheinselbständigkeit haben wir eine Definition im Lexikon und auch im Blog / Forum schon ein paar Artikel.
Ich würde da dringend zu einer weiteren Sexhotline raten, die noch nebenbei betrieben wird, um eben diese Abhängigkeit auszuschließen. Dazu noch Werbung in Anzeigenblättern, dann denke ich das die Scheinselbständigkeit passee ist.Oder ist hier entscheidend für wiviele Arbeitgeber (hier Lines), (also mehr als einen??) ich arbeite
Auch, es sind insgesammt 5 Kriterien, von denen bei Einhaltung mind. 3 zur Scheinselbständigkeit führen würden. einfach noch mal den Lexikonartikel genua lesen.
Mein Tipp: Es auf einen Versuch ankommen lassen. Nicht zu viele Ämter fragen einfach machen, nebenbei eine eigene Erotikline aufbauen, dann dürfte ncihts schief gehen.
Bitte mal her posten wie´s weiter ging / geht. Würde mich mal interessieren.
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Danke dir herzlich für die ausführliche Anwort!!
Nach 2-3 Tagen fast pausenloses Rechachieren im Internet bin ich auch zu dem selben Schluss gekommen, also deine Info ist mir nur noch eine gute Bestätigung.Auch, es sind insgesammt 5 Kriterien, von denen bei Einhaltung mind. 3 zur Scheinselbständigkeit führen würden.
irgendwo im Internet stand es, dass das mit den 3 Kriterien neuerdings gestrichen wurde.
Ja, dann muss ich mich um eine 2. Hotline bemühen, das Problem ist, dass die meisten eher nachts gut laufen, schön wäre es auch etwas tagsüber oder abends zu haben.Aber wieso zahlst du in eine rentenversicheurng ein, wenn du eh nciht genug zum Leben verdienst? Das könnte man doch erst mal aussetzen..
Falls ich WIRKLICH selbständig bin (also 2 Lines und ....scheinselbständigkeit ausgeschlossen ist), dann bin nicht versicherungspflichtig, das ist mir inzwischen klar geworden. Aber als ich hier die Frage aufschrieb, war ich mir noch nicht ganz sicher....also werde irgendwann später eine private und erstmal billigere Rentenversicherung abschließen.Mein Tipp: Es auf einen Versuch ankommen lassen. Nicht zu viele Ämter fragen einfach machen, nebenbei eine eigene Erotikline aufbauen, dann dürfte ncihts schief gehen.
NIchts lieber als das!!! Leider kann man NEBENBEI (und 2 Lines!!) nicht so einfach eine eigene aufbauen, denn wann soll ich für meine Kunden da sein? wenn ich ständig auf die anderen Lines bin?? Außerdem kann ich nie Werbung im TV finazieren, daher kommt die Masse an Kunden. Das dritte ist evt. unbezahlte Rechnungen. Das Risiko trage ich dann, sonst wird es von einer Line übernommer (dafür bekomme ich natürlich viel weniger dort!)
Ich bin dabei eher Sexualberatung aufzubauen, denn ich mache noch Ausbildung für Hailpraktiker/Psychotherapie....ich hoffe, mein Plan wird auch aufgehen!
Noch eine letzte Frage habe ich:
Ich bekomme noch 2 Jahre Scheidungsunterhalt (und verdiene mir als Nebenewerb um die 300-400 Euro). Also von den beiden kann ich leben. Es wird so um die 1000 Euro. Wenn ich mich als arbeitssuchend anmelde und mich dann selbständig mache (hauptberuflich), würde ich Existenzgründer Aufbauhilfe bekommen??
Ich glaube eher nicht!
Was auch heißt, entweder muss ich auf diese Art Hilfe verzichten oder ich muss noch 2 Jahre warten, bis ich keinen Scheidungsunterhalt mehr bekomme, oder???
Ich wünsche einen schönen und besinnlichen 2. Advent und bedanke mich im voraus!
Luna
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