hatte keine Einnahmen in 2009 - trotzdem EÜR?

(6 Antworten)
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Werte Forumsgemeinde,

ich bin ledig und habe nebengewerblich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung im Aug 2009 ein Unternehmen angemeldet.
Bisher hatte ich noch keine Einnahmen.
Die Ausgaben für Büromaterial und Werbung waren in Summe unter 1000€. Die größte Investition war ein Bürostuhl mit 138€.
Meine Bemühungen um Aufträge sind nachhaltig protokolliert.

1.) Kann ich die Ausgaben aus 2009 eventuell in der EÜR für 2010 geltend machen?

2.) Muß ich für 2009 eine EÜR erstellen oder reicht eine schriftliche Erklärung das ich keine Einnahmen hatte?

Vielen Dank im voraus.

MfG
Uwe

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Antworten

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    zu 1) Nein, die gehören in die 2009 EÜR rein, in dem Jahr, wo auch die Ausgabe bezahlt wurde.

    zu 2) formlose EÜR reicht, schriftliche Erklärung bin ich überfragt, mal beim Finanzamt anrufen und fragen ob das gehen würde. bitte dann hier das Ergebnis noch posten, danke.


  • +0 -0

    Hallo Torsten,

    zuallererst vielen Dank für die Hilfsbereitschaft.

    Ich werde mich zusammen mit der Einkommensteuererklärung Ende Januar darum kümmern.
    Das Ergebnis werde ich posten.

    MfG
    Uwe


  • +0 -0

    Eine einfache Exceltabelle mit Aufstellung der Ausgaben und dem kurzen Hinweis

    Einnahmen - keine in 2009

    reicht vollkommen aus.

    Die EÜR ist erst ab Einnahmen über 17.500 € auszufüllen. Also nicht verwirren lassen, wenn dieses Formular verlangt wird, sondern auf die Einnahmengrenze hinweisen.


    Viel Erfolg bei der Erklärung

    A.Boll


  • +0 -0

    Danke, super, guter Tipp. Werde mal eine entsprechende Vorlagen veröffentlichen.


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    zu 2) formlose EÜR reicht, schriftliche Erklärung bin ich überfragt, mal beim Finanzamt anrufen und fragen ob das gehen würde. bitte dann hier das Ergebnis noch posten, danke.


    Das Finanzamt hat eine schriftliche tabellarische Excel Auflistung akzeptiert.

    MfG
    Uwe


  • +0 -0

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