Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

(3 Antworten)
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Guten Morgen
Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf. Zu meinem Übel muss ich um diese Zeit zugeben, geht mir der Gedanke jetzt zu dieser Nachtzeit auch nicht mehr aus dem Kopf!

Momentane Lage:
Meine Lage ist nicht gerade gut, musste mich in diesem Monat für Hartz 4 anmelden für die Sicherung meines Lebensunterhalts. Die Arbeitsmarktlage ist nicht rosig, dass Amt (Bundesagentur für Arbeit) kann mir noch nicht mal Helfen (Umschulung/Stellenangebote), zu mindestens muss ich das Annehmen. Denn vom Amt kommt nicht freiwellig zu mir, obwohl ich darum gebeten habe. Klar ist, ich muss denn größten Teil selber übernehmen,
alles, was zu einem neuen Job führen kann. Selbst aus der Zeitarbeit musste ich raus, da die mich immer mehr übern Tisch ziehen wollten! Deshalb Hartz 4, überhaupt nicht mein Ding!

Vorlage des Bussinnesplans:
Circa 7-8 Monate ist es her das die Annahme des, von mir vorgelegten Bussinnesplans abgelehnt wurde. Die Sachbearbeiterin wollte denn Plan noch nicht mal anschauen.

Meine Fragen:
Kann das Amt einem Hartz 4 Empfänger, einen sogenannter Gründungszuschuss gewähren? Gibt es das überhaupt noch oder ist die Lage H4 aussichtslos um überhaupt etwas als Zuschuss vom Amt zu bekommen?

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Antworten

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    Guten Tag Free Eskimo 77,

    lustiger Name

    Kann das Amt einem Hartz 4 Empfänger, einen sogenannter Gründungszuschuss gewähren?

    Vorweg, Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf den Gründungszuschuss, denn der gilt nur für ALG i ( Arbeitslosengeld I) Empfänger.

    Gibt es das überhaupt noch oder ist die Lage H4 aussichtslos um überhaupt etwas als Zuschuss vom Amt zu bekommen?

    Es gibt u.U. was, aber bei dieser Förderung besteht vom Amt keine Rechtspflicht. Das heißt der Zuschuss kann gewährt werden, muss aber ncit. Das Ganze nennt sich dann Einstiegsgeld.

    Mein Tipp:
    Sie sollten mit Ihrem Fallmanager sprechen und darauf bestehen. Einen Businessplan sich noch nicht einmal anzuschauen zeugt nur davon, dass man keine Ahnung hat, von dem was drin steht. MAn versteht es also nciht.

    Dran bleiben. Da geht was, aber es ist eben immer von Bearbeiter abhängig.

    Viel Erfolg


  • +0 -0

    Hallo Torsten

    Nun sind mehrere Wochen vergangen, dass Amt lässt sich Zeit und ich hörte am 23.2. das sich mein Fallmanager sich bei mir in 2-3 Wochen melden würde. Nichts ist bislang eingetreten. Es werden woll 3-4 Wochen vergehen, bis sich das „liebe“ Amt sich für mich Zeit nehmen wird.

    Aus schlechten Erfahrungen werde ich en Teufel tun und denen mal auf die Füße treten. Allerdings muss ich es mir regelrecht verkneifen die mal auf Trap zu bringen.

    Frage wie hoch kann das Einstiegsgeld ausfallen???? Da ich Daheim warte, nach Jobs suche fällt mir langsam die Decke auf denn Kopf!!!! Mit meiner Geschäftsidee könnte ich zwar weiter machen, nur wenn ich dann wieder ein NEIN höre, war alles wieder umsonst. :'(

    Richtig ist ein lustiger Name, Free für frei und Eskimo deswegen weil sich in diesem Wort nichts anderes versteckt als Mensch, also freier Mensch.

    Grüße Ralf (Free Eskimo 77)

    PS: DANKE für die Antwort


  • +0 -0

    wie viel man da zu erwarten hat liegt oft beim fallmanager. im gesetz steht ein prozentualer satz vom alg II
    bei uns wird pauschal um die 300 eur / MOnat gezahlt.

    aber im gesetz steht eindeutig drin, dass man machen kann was man für richtig hält.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__29.html

    absatz 3 beachten. da hilft einfach nur nachfragen bei leuiten die es in ihrer region auch erhalten haben und die ähnliche lebenssituation aufweisen wie sie.


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