Handwerksrolle / Überprüfung der Eintragungspflicht!???
(1 Antwort)Hallo
Ich habe heute dieses Forum entdeckt und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, meine Fragen zu beantworten
Vorab ein paar Infos:
Ich habe bis diesen Monat ALG I und ergänzendes AGL II erhalten.
Ab jetzt erhalte ich ALG II.
Zum 15.08.08 habe ich ein Gewerbe (Tätigkeit im Nebenerwerb!) angemeldet.
Unter "Angemeldete Tätigkeiten" habe ich angegeben:
"Kunsthandwerk, Herstellung und Handel, Handwerkliche Herstellung aus verschiedenen Materialien, Handwerkliche Herstellung von Schmuck, Dekorationsmaterial, Wohnaccessoires, Bilder, etc., Internethandel".
Nun schreibt mich die Handwerkskammer mit folgender Aufforderung an:
"-Handwerksrolle / Überprüfung der Eintragungspflicht-
Uns liegt jetzt ihre Anzeige vom Beginn eines selbstständigen Gewerbes vor. Als Gewerbegegenstand haben Sie u. a. gegenüber dem Gewerbeamt angegeben:
"Handwerkliche Herstellung aus verschiedenen Materialien, Handwerkliche Herstellung von Schmuck, Dekomaterial, Wohnaccessoirs".
Da unter der von Ihnen gewählten Gewerbebezeichnung oft eine handwerkliche Tätigkeit ausgeführt wird, bitten wir, uns eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsvorgänge bzw. der Produktherstellung herzugeben."
Ich habe nun große Sorge, durch ungünstige Angaben noch zusätzliche und evtl. unnötige Verpflichtungen eingehen zu müssen,
und ich muss zugeben, dass mich meine Recherchen im Netz über das Thema Handwerksrolle etc. total überfordern...
Und darum bitte ich Euch um Infos und Tipps,
wie ich nun vorgehen kann, worauf ich bei meinen Angaben achten sollte etc.,
um hoffentlich keine unnötigen Fehler zu machen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen und bedanke mich schon im Voraus für Eure Zuschriften.
Viele Grüße von Juli
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Antworten
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hallo Juli,
Ich versuche mein Bestes, verweist aber darauf, dass ich kann Rechtsanwalt bin und daher keine rechtliche Beratung hier geben darf. Sofern ein Rat von einem anwaltlichen Berater einzuholen ist, können Sie den Suchdienst zur Rechtsanwalt suchen nutzen.
Aus meiner Erfahrung mit der Handwerkskammer kann ich folgendes berichten: grundsätzlich sind alle Voraussetzungen und Informationen in der Handwerkerordnung geschrieben http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html
Ich habe nun große Sorge, durch ungünstige Angaben noch zusätzliche und evtl. unnötige Verpflichtungen eingehen zu müssen,
das ist nun leider zu spät, da die Tätigkeiten bereits in der Gewerbeanmeldung angegeben wurden und die Handwerkskammer diese auch erhalten hat. Wenn Sie also schreiben, dass sie etwas handwerklich herstellen, ist nun mal die Handwerkskammer zuständig, so dass eben dort geprüft wird, was sie genau machen.
Zu ihrer Beruhigung kann ich sagen, dass Existenzgründer selbst bei einer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer in den ersten Jahren keine Mitgliedsbeiträge zu zahlen haben. Sie sind also erst einmal befreit und werden erst später zur Kasse gebeten.
Die Möglichkeiten, aus der Nummer unbeschadet herauszukommen, oder Angaben machen zu müssen und oder irgend eine Mitgliedschaft eingeben zu müssen, gehen wohl gegen null
Aber nochmal, ich sehe das nicht als schlimm an, da sie ja in der Tat etwas herstellen. Es geht also noch vielen anderen Menschen so wie ihnen. Eine Möglichkeit könnte ncoh sein: Sie geben an, dass das Herstellen der Ware dem HAndel, also dem An- und Verkauf von Ware, prozentual unterlegen ist, so dass eventuell doch noch eine Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer als Ergebnis herauskommt. Einen Vorteil dabei haben sie allerdings nicht, da es hier egal ist, ob sie der Handwerkskammer oder der IHK zugehörig sind. Beide wollen irgendwann einen Mitgliedsbeitrag von ihnen.
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