Handwerkskammerbeitrag?

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Hallo, ich bin halbtags Angestellte und möchte ein Kleingewerbe anmelden, Näharbeiten und Bügelhilfe usw. Da die zu erwartenden Einnahmen sehr gering ausfallen, je nach Auftrag vielleicht 100,-- im Monat, nun die Frage: Laut Handwerkskammer bin ich jährl. beitragspflichtig, gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen, bzw eine Freistellung zu erhalten? 

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    zunächst müsste man prüfen, ob man mit der Tätigkeit wirklich in die Zuständigkeit der Handwerkskammer fällt. Es müsste also eine Art Handwerks sein, das man ausübt. In der Regel hat man aber keine Möglichkeiten aus diesen Pflichtbeiträgen herauszukommen, denn sind sie nicht bei der Handwerkskammer verpflichtet, kommt meist die Industrie- und Handelskammer und verpflichtet sie. Nur bei den Freiberuflern ( Unternehmensberater, beratende Betriebswirte usw.) gibt es keine verpflichtende Kammer. Rechtsanwälte hingegen müssen ja in die Rechtsanwaltskammer und Steuerberater sind in der Steuerberaterkammer verpflichtet.

    Ich kann hier nur raten, bei der Ermittlung des Gewinns für die Kammer die entsprechenden Angaben so zu gestalten, dass man regelmäßig bei dem geringen Einkommen im Rahmen des Freibetrags liegt und so keine Beiträge an die Handwerkskammer zahlen muss. Dahingehend  gibt es ja mit einem guten Steuerberater auch entsprechende Möglichkeiten, den Gewinn möglichst gering ausfallen zu lassen.

    ich hoffe das reicht fürs erste. Noch ein Hinweis, hier im Ratgeber gibt es schon eine Reihe Beiträge zum Thema Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammern sowie deren Beiträge und die Pflichtmitgliedschaft.

    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-ihk-mitgliedschaft-bald-vergangenheit


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