Handelsvetreter als Kleinunternehmer?
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin neu hier und es gibt einige Fragen die ich hab, auf die ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen.
Ich arbeite in meinem Hauptjob 30 Std./Wo. und da ich mir etwas nebenbei verdienen will habe ich ein Kleingewerbe angemeldet.
Mein Arbeitgeber weiß darüber Bescheid und hat auch nichts dagegen.
Jetzt würde ich gerne auf Handelsvertreterbasis für ein Internetportal von zuhause aus arbeiten.
Ist dies grundsätzlich möglich?
Oder gibt es da Einschränkungen?
Die Abrechnung der Firma erfolgt über Gutschrift zu meinen Gunsten.
Brauch ich da ein seperates Geschäftskonto?
Wie verhält sich das mit der Steuer?
Da ich ja dann nur noch für eine Firma im Nebengewerbe tätig bin wie verhält sich das mit dem Thema "Scheinselbstständigkeit"?
Krieg ich da womöglich Ärger mit dem Finanzamt?
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG
Focusine
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Antworten
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Hallo focusine,
Mein Arbeitgeber weiß darüber Bescheid und hat auch nichts dagegen.
Das ist auf jeden Fall gut und sinnvoll.Ist dies grundsätzlich möglich?
Wenn auch hier der Arbeitgeber kein Problem damit hat, warum nicht? Wenn Sie selbst damit auch gut zurechtkommen, Geld verdienen und Spaß dabei haben, dann erst recht.Oder gibt es da Einschränkungen?
Ich wüsste jetzt nicht in welcher Richtung es Einschränkungen diesbezüglich geben sollte. es sei denn, sie beschäftigen sich mit illegalen Themen oder pornographischen Internetportalen, dann könnte es durchaus schwierig werden. Davon gehe ich jetzt aber nicht ausBrauch ich da ein seperates Geschäftskonto?
Eigentlich ist das nicht notwendig, sie können sämtliche Gutschriften auch über ihre privates Girokonto laufen lassen. Ich würde jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit empfehlen, privates von geschäftlichem zu trennen, somit hat auch ihr Buchhalter oder der Steuerberater nicht zu viele Kontobewegungen zu erfassen. Außerdem ist es aber eine Frage, was will ich von meinen privaten Buchungen im Zweifel dem Steuerberater oder dem Finanzamt preisgeben?
Hier können Sie tabellarisch Girokonten vergleichen. Sämtliche Girokonten sind so genannte direkt konnten und können online eingerichtet werden.Wie verhält sich das mit der Steuer?
Das sollte besser Steuerberater Kexel beantworten, es ist aber ziemlich schwer mit einer so allgemeinen Frage eine detaillierte Antwort zu erwarten. Ich vergleiche das immer mit der Frage: Fahren grüne Autos schneller als rote?
Man muss da schon etwas konkreter werden, da es au Steuerarten gibt. zum Thema Umsatzsteuer ist hier und worum auch schon sehr viel geschrieben worden, so dass sie das Thema Kleinunternehmer oder Kleinunternehmerregelungen sich ganz einfach einen verschiedenen Beispielen durchlesen können. Dazu haben wir auch einen Onlinerrechner programmiert, der eine kleine Hilfe diesbezüglich sein kann.wie verhält sich das mit dem Thema "Scheinselbstständigkeit"?
Das sollte auf jeden Fall geklärt sein, bevor sie angefangen. Ich glaube dazugab es auch schon einige Fragen hier im Forum:
Scheinselbstständig?
Alternativ können Sie auch auf der Hauptseite http://www.gruenderlexikon.de/ in der Suche einfach nach Scheinselbständigkeit oder Scheinselbständig suchen. ihr haben die Suche so programmiert, dass sowohl im Lexikon, als auch im Forum oder in den Just Beiträgen nach dem Begriff gesucht wird. Das ist wohl die schnellste Möglichkeit.
Hier wird schonmal der Begriff Scheinselbstständigkeit geklärt.
Auch der Begriff arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit sollte von Ihnen beachtet werden.Krieg ich da womöglich Ärger mit dem Finanzamt?
Mit dem Finanzamt bekommen Sie da keinen Ärger, eher mit der deutschen Rentenversicherung (DRV).
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Lieber Admin.....
erst mal vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Nein ich werde mich nicht mit illegalen Themen oder pornographischen Internetseiten beschäftigen
Ist alles seriös.....
Ich hab mich jetzt auch ein wenig schlau gemacht..... sofern das monatliche Einkommen die 400 EUR Grenze nicht überschreitet bin ich als Kleinunternehmer auch nicht verpflichtet einen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen.
Da ich noch einen Hauptjob habe ist die KV und RV durch diesen abgesichert.
Hab da noch was interessantes bei Mr. Wikipedia gefunden....
Eine „Scheinselbstständigkeit“ scheidet bei Handelsvertretern per Gesetz aus. Die Begriffe „arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit“ und „Scheinselbstständigkeit“ wurden 1999 gesetzlich definiert.
Für Handelsvertretungen in Form eigenständiger juristischer Personen (Mietvertrieb im Callcenter-Segment, Vertriebsgesellschaften im Außendienst) besteht die Möglichkeit, die Rentenversicherungspflicht zu umgehen. Hier sind dann jedoch die einzelnen Mitarbeiter, zumeist wiederum Freiberufler im Status des Handelsvertreters, selbst für ihre Versicherung verantwortlich. Für Existenzgründer, die als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft wurden, ist es darüber hinaus möglich, sich für die ersten drei Jahre nach Existenzgründung von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
LG
focusine
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