Darf ein Familienversicherter den Ehegatten im Krankheitsfall kurzfristig vertreten oder nicht?
(1 Antwort)Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.
Seit ca.3 Jahren bin ich schon selbständig, mein Mann musste wegen unserer finanziellen Lage und anderen privaten Gründen sein Studium unterbrechen (Fach: Physik). Letztes Jahr habe ich eine kleine Tochter zur Welt gebracht und wurde wegen einem Riesentumor 2xoperiert. In dieser Zeit der Genesung (einen Monat, nach jeder OP) hat mich mein Mann, der noch Familienversichert war (wartet auf sein Studiumplatz, lernt aber schon um wieder auf den Stand zu kommen und achtet auf die Kleine) im Geschäft vertreten. Ich habe für diese Zeit eine Haushaltshilfe gehabt und die Kasse weigert sich jetzt diese zu bezahlen und nachträglich wollen sie auch nichts abändern. Hätte ich meinen Mann und mich 4 mal an und abmelden müssen oder darf man im Krankheitsfall eine unentgeldliche Vertretung haben? Ich meine der Umsatz ändert sich ja nicht und so weit ich weiss, darf er mich doch kurzfristig vertreten? Danke im Voraus
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Antworten
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Zunächst verzeihung wegen der späten Antwort.
etztes Jahr habe ich eine kleine Tochter zur Welt gebracht und wurde wegen einem Riesentumor 2xoperiert.
Glückwunsch und gute Besserung.
Ich habe für diese Zeit eine Haushaltshilfe gehabt und die Kasse weigert sich jetzt diese zu bezahlen
Klar, so kennen wir die Krankenkassen.
Hätte ich meinen Mann und mich 4 mal an und abmelden müssen oder darf man im Krankheitsfall eine unentgeldliche Vertretung haben?
Na das Gewerbe an und abzumelden, bei jeder Krankheit und Unterbrechnung kann nicht im Sinne einer vernünftigen Betriebswirtschaftlichen dnakeweise sein, zumal es auch jedes mal gut Geld kostet. Nicht die Gebühr zurGewerbeanmeldung sondern der Jahresabschluss mit Gewinnermittlung, der immer wieder erstellt werden muss.
Aus BWL Sicht klar: nein
Wenn du aber nciht kannst und vertreten werden musst, dann geht das nur (offiziell zumindest) über einen Angestellten oder zumindest Minijob ( Nebenjob). Auch möglcih ein anderer Unternehmer, der auf rechnungsbasis dir den Service bietet.
Angestelter ist aus BWL Sicht her wieder nicht rentabel, daher würde ich zum Freelancer tendieren, der die Vertretung organisiert oder durchführt. Im Zweifel wäre das dein Mann, der einfach slebst ein Gewerbe anmeldet und dir dann eine Rechnung schreibt. Aber auch hier vorsicht, er muss dann auch eine GEwinnermitlung machen, weil er ja auchEinkünfte aus Gewerbebetrieb hat. Wenn ihr das nciht selber macht, sondern einSteuerberater, wird das zusätzlich Geld kosten.
Der letzte weg, welcher ist nicht der offizielle und saubere weg. Sags keinem, das dein Mann dich vertritt und lass ihn machen. Hast du einen LAden? dann wird´s allerdings gefährlcih, weil dein Mann in der Öffentlichkeit steht. Was machst du?
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