Grundsteuer
(2 Antworten)Hallo,
ich bin Künstler und möchte in meinem Wohnhaus ein Atelier einrichten. Da ich dann mein EFH sowohl zu Wohnzwecken als auch zu freiberuflichen Zwecken nutze ist meine Frage, ob ich eine Neubewertung des Einheitswertes beantragen muss.
Vielen Dank
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Antworten
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Wow, das ist echt was Für Steuerberater Kexel. Daher verschiebe ich auch den Beitrag in die Rubrik Steuern, da ja die Grundsteuer auch eine Steuer ist.
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Hallo,
endlich mal ein ganz anderes Steuergebiet - die Grundsteuer.
Eine Änderung des Einheitswerts hat - wie Torsten richtig schreibt - ausschließlich Auswirkungen auf die Grundsteuer.
Ob mehr oder weniger kann ohne konkrete Daten nicht beantwortet werden.
Ob eine Einheitswertänderung vorzunehmen ist hängt davon ab, ob durch die freiberufliche Nutzung das Gepräge des Gebäudes als Einfamilienhaus verändert wird. Ist dies nicht der Fall, bleibt es bei der bisherigen Bewertung.
Im Zweifel einfach - ohne Scheu - bei der Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamts Ihr Anliegen zunächst telefonisch vortragen. Die Sachbearbeiter sind aus unserer Erfahrung in der Regel sehr umgänglich und weisen auch auf steuerlich positive Gestaltungen hin.
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