Gründungszuschuß : Wechseln des Objektes möglich

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hallo,

plane seit geraumer Zeit mich selbstständig zu machen, durch meinen extrem üblen Job (den ich jetzt gekündigt habe) hatte ich durch Wechselschichten,Ü-Std.etc.keine richtige Zeit, mir ein Objekt zu suchen. Gehe nun zur Arbeitsagentur und melde mich arbeitslos und möchte dann gleich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen.Da ich eine Sperrzeit bekomme, möchte ich mich dann nach etwas Passendem umsehen.

Meine Frage : Plane derzeit ein Bistro zu betreiben. Offen ist : Übernahme oder Neueröffnung. Sollte ich nichts Passendes finden, und entscheide mich um zu einem Restaurant,kleiner Pension o.Ä. In wie weit muss ich das der AA melden, bzw. bekomme ich Probleme,wenn ich dort angebe ein Betrieb A zu betreiben und entscheide mich dann um zu etwas Anderem ( in der gleichen Branche ) Wenn ich Antrag auf Gr.Zuschuss abhole, wie lange hab ich dann Zeit mich zu entscheiden ? ( Zählen z.B. die Sperrzeit mit dazu ) Z.B. Gebe am 5.11. mit Alos Meldung Vorhaben bekannt, 3 Monate Sperrfrist (Eigenkündigung) wie lange dann noch Zeit mich zu entscheiden ? Zweite Möglichkeit : Fachkundige Stelle und Businessplan abgesegnet und ich entscheide mich dann noch um ( weil besseres Objekt gefunden) reicht dann neuer BPlan etc. und eine kurze Mitteilung beim AA ?

Ich danke euch für eure Antworten !!!!!

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    Hallo Gringo,

    sorry wegen der Verspätung.

    In wie weit muss ich das der AA melden, bzw. bekomme ich Probleme,wenn ich dort angebe ein Betrieb A zu betreiben und entscheide mich dann um zu etwas Anderem ( in der gleichen Branche ) 

    Das Objekt sollte keine Rolle spielen, wichtig ist die Branche, der Name (dein Name mit ggf. Bezeichnung). Sicherheitshalber würde ich mir aber da, gerade jetzt in der Umbruchphase des Gründungszuschusses eine schriftliche Bestätigung von der Arbeitsagentur holen.

    Wenn ich Antrag auf Gr.Zuschuss abhole, wie lange hab ich dann Zeit mich zu entscheiden ? ( Zählen z.B. die 

    So lange, bis dein Anspruch auf Gründungszuschuss abgelaufen ist. Nach alter rechtslage maximal 90 Tage vor Auslaufen deines ALG 1.

    Zweite Möglichkeit : Fachkundige Stelle und ...

    Businessplan würde ich nicht allein für das Arbeitsamt machen. GGf. kann man einen Änderungsantrag stellen, wenn das nötig ist, dazu die BA befragen.

    Tipp: Mir scheint, als sei alles noch ziemlich offen und ungewiss. Gib dir mehr Zeit und besuche wenigstens mal ein Existenzgründerseminar. Am besten noch nutze die Hilfe eine Coaches, KfW Berater oä. und lass das per Beratungszuschüsse finanzieren. Wie das geht, sollte ein guter Coach in deinem Bundesland wissen.

    Es klingt nicht gut, wie du schreibst, ich denke dabei: "Das geht eh in die Hose, wenn der nciht mal weiß was er will und sich im Vorfeld über alle möglcihen Eventualitäten informiert."

    Trotzdem viel Glück und vorallem Erfolg


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