Gründungszuschuss von ARGE - Sperrfrist nach Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1 Antwort)Hallo, ich habe einen befristeten 2 Jahresvertrag der am 31.12.09 endet. Denke mal meine Firma würde mich auch übernehmen... Da ich aber seit längeren den Wunsch habe mich Selbständig zu machen, würde ich gerne wissen, wenn ich den neuen Vertrag nicht annehme, bekomme ich da eine 3 monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt? Wann kann ich den Gründungszuschuß beantragen? Bekomme ich dann anstatt den 9 monaten nur 6 Monate Zuschuss? Oder 3 Monate (Jan-März) gar nichts und danach die normalen 9 Monate Gründungszuschuss? Danke
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Hi,
wenn ich den neuen Vertrag nicht annehme, bekomme ich da eine 3 monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt?
Eigentlich nicht, da der Vertrag ausläuft und kein neuer folgt. Sie sind also ohne eigenes Verschulden arbeitslos, zur Sicherheit aber noch mal nachfragen, anonym beim Arbeitsamt.
Was Sie über die Sperrfrist wissen sollten.
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