Gründungszuschuss trotz bereits angemeldeter GmbH?
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe vorher einige Beiträge gelesen und habe meine spezielle Problematik nicht gefunden. Ich hoffe, ihr könnt meir ein wenig weiterhelfen.
Ich habe bereits im Juli 2009 mit einem Freund eine GmbH gegründet (jeweils 50% Anteil). Wir haben uns beide als Geschäftsführer eintragen lassen.
Ich war aber noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und in Kurzarbeit.
Aufgrund einiger Entlassungen in der Firma, habe ich mich leider dazu entschieden die Nebentätigkeit nicht anzumelden. Das wurde mir jetzt zum Verhängnis und ich wurde zum 21.12.2009 fristlos gekündigt.
Hier meine Frage: Kann ich trotz meiner bereits eingetragenen GmbH den Gründungszuschuss beantragen, unabhängig ob ich eine Sperrfrist bekomme, da die Güteverhandlung im Januar noch aussteht. Mein Anwalt meinte, dass die fristlose Kündigung aufgrund der nicht angezeigten Nebentätigkeit nicht haltbar sei. Bisher haben wir mit der GmbH nur einen kleinen Gewinn erwirtschaftet, der gleich wieder reinvestiert wurde, ich will sagen wir haben uns noch kein Gehalt ausbezahlt.
Besten Dank im Voraus für eure Beiträge.
Gruß
Macchu Picchu
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Antworten
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wenn das Gewerbe oder die Firma bereits besteht sieht es leider sehr schlecht aus. Fördermittel muss man vorher beantragen, nicht nachher. es geht nicht um die Rechtmäßigkeit der Kündigung, sondern darum, dass die GmbH bereits existiert. Das ändert die falsche Kündigung auch nicht mehr. Aber das würde ich wirklich noch mal durch einen Anwalt prüfen lassen. (siehe meine Signatur)
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Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt, allerdings ist er spezialisiert für Arbeitsrecht. Ich denke nicht, dass er mir die Fragen bis ins Detail beantworten kann.
Guten Rutsch und schöne Grüße
Macchu Picchu
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