Gründungszuschuss - schon selbstständig
(2 Antworten)Hallo,
ich habe im Forum nach einer Antwort gesucht, aber keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden.
Mein fall ist folgender:
Ich war bereits zwei Jahre selbstständig ( Freiberufler/Beratung), damals aber ohne Förderung. Letztes Jahr war die Auftragslage aufgrund der Wirtschaftskrise sehr schlecht und als mir eine befristete Anstellung für ein Jahr angeboten wurde, habe ich nicht nein gesagt. Während des Jahres habe ich die Beratung in sehr geringem Umfang weitergeführt (nur zwei Aufträge). Die Anstellung endet jetzt in zwei Monaten und ich möchte die Selbstständigkeit wieder hauptberuflich aufnehmen. Ich habe für Oktober auch schon einen kleinen Auftrag. Kann ich einen Gründungszuschuss beantragen? Oder ist das ausgeschlossen, weil ich in dem Feld schon mal selbstständig war.
Danke
Mel
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Hallo Mel,
Kann ich einen Gründungszuschuss beantragen?
Gute Frage, wobei die wichtigste Voraussetzung bereits erfüllt ist, bereitet innerhalb der letzten zwei Jahre oder besser gesagt zwischen den Förderungen ist ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren vergangen. Da du keine erst Förderung hattest, liegt es hier auf der Hand, dass mehr als zwei Jahre vergangen sind.
Nun sollte man prüfen, ob du in dieser Situation Anspruch auf den Gründungszuschuss hast. Für mich liegt das Problem darin, dass dein Gewerbe oder die Tätigkeit bereits angemeldet ist, als Nebengewerbe, so dass die Voraussetzung für den Gründungszuschuss nicht mehr gegeben sind.
Denn dieser muss vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden. Ich empfehle dir also: melde das Gewerbe oder die Tätigkeit ab, warte eventuell eine Woche oder einen Monat und gehe dann zur Arbeitsagentur, um den Gründungszuschuss zu beantragen. Mit dem Formular und den entsprechenden Informationen und Unterlagen kannst Du dann das Gewerbe anmelden und sodann alles beim Arbeitsamt abgeben. Das dürfte der richtige Weg sein.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo Mel,
du musst nicht gleich dein Gewerbe aufgeben. Solange du dein Gewerbe nur im Nebenerwerb betreibst ist dies kein Hinderungsgrund für den Gründungszuschuss.
Du solltest aber auf die Arbeitszeiten im Nebenerwerb achten, da diese unter 15 Stunden in der Woche liegen müssen, da dir sonst Leistungen gekürzt werden.
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