Gründungszuschuss Progressionsvorbehalt, Fahrtkosten, Krankenversicherung absetzen

(3 Antworten)
+1 -0

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Steuerlichen absetzen verschiedener Kosten. Ich möchte mich Selbständig machen und erhalte zur zeit ALG1, bekomme also den zuschuss ALG1+300€. Ich arbeite dann von zu hause aus und werde aber auch zu Kunden als Vorort Service hinfahren. Hier nun meine Fragen:

1. Der Gründerzuschuss (ALG1 + 300€) gebe ich den überhaupt bei der Steuer mit an oder muß ich mir daraus den Progressionsvorbehalt ziehen?

2. Kosten für Fahrten zum Kunden kann ich ja sicher mit 0,30€ je Fahrt absetzen. Muss ich dazu ein vollständiges Fahrtenbuch führen wo ich jede kleine fahrt mit eintrage? Muss ich die Belege für Tanken alle aufheben?

3. Kann ich die Kosten für Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung mit als Ausgaben laufen lassen?


THX

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hi Klingel,

    ich habe ein paar Fragen zum Steuerlichen absetzen verschiedener Kosten.


    Steuerberater fragen, ist echt das beste. Onlinesteuerberater

    1. Der Gründerzuschuss (ALG1 + 300€) gebe ich den überhaupt bei der Steuer mit an


    Der Gründungszuschuss ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Deswegen muss er nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

    oder muß ich mir daraus den Progressionsvorbehalt ziehen?


    Man zieht nicht den Progressionsvorbehalt, ein Zuschuss kann dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    2. Kosten für Fahrten zum Kunden kann ich ja sicher mit 0,30€ je Fahrt absetzen. Muss ich dazu ein vollständiges Fahrtenbuch führen wo ich jede kleine fahrt mit eintrage? Muss ich die Belege für Tanken alle aufheben?

    Wenn man pauschal mit 30 Cent abrechnet, braucht man kein Fahrtenbcuh führen, das wiederspricht sich.
    Weitere Infos und Hilfe zu Betriebsausgaben und Buchführung

    3. Kann ich die Kosten für Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung mit als Ausgaben laufen lassen?


    Nein, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung sind keine Betriebsausgaben, maximal in der privaten Steuererklärung als Sonderausgabe angeben.

    Ganz wichtiger Tipp für dich: NIMM DIR EINEN STEUERBERATER oder zumindest jemanden, der Ahnung davon hat. Denn du hast keine und musst dich in dieses Schwere Thema umfangreich einarbeiten, glaub mir, das ist zu schwer. Konzentriere dich auf deine Existenzgründung und lass das Thema Steuern und Buchführung Fachleute erledigen.


  • +0 -0

    hallo Klingel,

    zwei Dinge sind zu unterscheiden.

    a.) wenn es um das Ausfüllen des Steueerformulares für das Finanzamt geht, spreche mit dem Finanzamt oder konsultiere einen Steuerberater. Hier sind Deine Einnahmen aus der Selbständigkeit (siehe b) zu berücksichtigen, genauso wie die anderen Aufwendungen, wie Beiträge zur Krankenversicherung etc.

    b.) wenn es um die buchhalterischen Aufzeichnungen geht für Deine Selbständigkeit, kommt zu anfangs die Einnahmen/Ausgabenüberschussrechnung in Betracht. Hierzu sind alle Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen. Auch das Fahrtenbuch gehört, das alle Fahrten aufnimmt. Datum, Uhrzeit, Anfangskilometerstand, Strecke, Ziel, Gesprächspartner, Grund/Thema des Besuchs, Rückfahrt, Uhrzeit, Kilometerstand wenn man es genau machen möchte.

    Also nochmals .. beides nicht miteinander vermischen. Das eine ist die Steuererklärung, das andere sind die geschäftlichen Aufzeichnungen, die als Anlage zur Steuererklärung in ihrer Summe mit einfließen.

    MfG Jürgen Arnold


  • +0 -0

    @uvis-beratung


    Auch das Fahrtenbuch gehört, das alle Fahrten aufnimmt. Datum, Uhrzeit, Anfangskilometerstand, Strecke, Ziel, Gesprächspartner, Grund/Thema des Besuchs, Rückfahrt, Uhrzeit, Kilometerstand wenn man es genau machen möchte.


    Das braucht er nicht, wenn er mit 30 Cent pauschal abrechnet, dann muss allerdings das Fahrzeug im Privatvermögen bleiben und darf nicht mehr als 50% dienstlich genutzt werden. Damit sind dann alle Kosten (Versicherungen, Benzin, Werkstatt usw.) abgegolten. Mehr dazu unter Fahrtkosten


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner