Gründungszuschuss oder Förderung von Deutsche Rentenversicherung?

(1 Antwort)
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Hallo,
folgender Vorgang:
Die Deutsche Rentenversicherung hat nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit wegen eines schweren Unfalls die Qualifizierung für 8 Monate übernommen. Es geht um kaufmännische Kurse für einen Mechaniker, der seinen Beruf wegen des Unfalls nicht mehr ausüben kann. Nach 1 Monat Weiterbildung ergibt sich für ihn die Möglichkeit, ein kleines Geschäft zu übernehmen – jedoch erst 3 Monate später. Der Übernahmevertrag wird unterzeichnet.
Frage:
Kann die Rentenversicherung die Bewilligung der Kurse und die finanzielle Unterstützung abbrechen oder geht die bis zur Geschäftsübernahme weiter?
Weiterhin: Gibt es auch von der Rentenversicherung, wie auch beim Arbeitsamt möglich, eine Gründungsunterstützung?
Vielen Dank für Hinweise
Maximilian

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Antworten

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    Frage 1 hat nix mit dem Thema Exitenzgründung und daher gruenderlexikon.de zu tun. Das musst du mit dem Förderträger klären.

    Frage 2: Sofern du dich selbständig machst und deine Leistungen von der Rentenversicherung bezogen hast, ist die auch für den Gründungszuschuss zuständig, nicht die Arbeitsagentur. Aber bitte immer von den entsprechenden Stellen beraten lassen, diese antworten sind ohne Gewähr!!!


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