Gründungszuschuss möglich, ohne Gewerbe abzumelden?

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Hallo zusammen,   ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis als Vollzeitangestellter zum 30.06.11 gekündigt, weil ich mein bereits seit 2008 bestehendes Gewerbe weiter ausbauen möchte.   Um den Gründerzuschuss zu erhalten, muss ich mich eigentlich als arbeitslos melden - gilt das auch, wenn auf meiner Gewerbeanmeldung unter Punkt 16 steht: "Wird die Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben = JA"   Gilt das als geringfügige Beschäftigung, die ich dann als "Haupterwerb" nach Vorstellung bei Arbeitsamt ummelden kann und somit einen Gründerzuschuss erhalte?   Für eine Antwort bin ich sehr dankbar, da ich ein wenig unter Zeit- und Handlungsdruck stehe!

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  • +3 -0

    Sehr geehrter Herr Reder,

     

    Sie können auch den Gründungszuschuss erhalten, wenn Sie bereits im "Nebenerwerb" selbständig sind.

    Sie müssen Sich dringend Arbeitssuchend melden, damit Sie den Anspruch auf Gründungszuschuss erhalten.

    Für die Antragsstellung benötigen Sie dann eine Gewerbeummeldung auf Haupterwerb. (Passus Tätigkeit im Nebenerwerb = Nein!)

    Die Nebentätigkeit muss vor Existenzgründung weniger als 15 Stunden in der Woche ausübt worden sein.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen soweit beantworten.

    Für eventuelle Rückfragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

     

    Mit freundlichem Gruß

     

    Martin Schoon


    • Hallo Herr Schoon,

      vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
      Das heisst, mit dem Punkt 16 in meiner Gewerbeanmeldung, das ich mein Gewerbe als Nebentätigkeit ausführe (also unter 15 Stunden / Woche), muss ich KEINEN Tag arbeitslos sein, um den Zuschuß zu erhalten?
      Dies könnte ferner bedeuten, das ich keine Sperrfrist auferlegt bekomme?

      Für weitere Tips die ich im Gespräch mit dem Arbeitsvermittler erwähnen sollte, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

      Herzliche Grüße

      Thorsten Reder

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