gründungszuschuß in der Maßnahme ?

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Hallo an alle forummitglieder ,

ich beziehe seit ca. 6 wochen Arbeitslosengeld , jetzt wurde mir eine Maßnahme zur ,, Aktivierung und beruflichen Eingliederung " zugewiesen , Dauer 9 monate. :'( :'(
Ich bin auf der suche nach einem Einzelhandelsgeschäft , habe ich Anspruch auf gründungszuschuß wenn ich in der Zeit der Maßnahme ein Geschäft finde und übernehmen möchte??

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    Die Frage ist hier eher: Kommst du aus der MAßnahme raus, um dich selbständig zu machen? Den Anspruch hättest du, da du ja ALG I beziehst (mind. 90 Tage) vgl. Gründungszuschuss


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    Da hast du recht , mmh ???
    Wen könnte ich denn fragen ob ich die Massnahme machen muß oder wie ich dort herauskomme?? Steuerberater?


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    Frag am besten bei der Arbeitsagentur nach. Dort gibt es einen Sachbearbeiter, der diesbezüglich eine Aussage treffen kann. Sicher wird er dir auch in deinem Problem auf die Sprünge helfen können.


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