Gründungszuschuss: Gründungsdatum - Aufnahme der Tätigkeit
(2 Antworten)Liebes Forum,
beantrage gerade auf den letzten Drücker einen Gründungszuschuss (90 Tage Restanspruch) und habe alle Unterlagen, die gerade zur Stellungnahme unterwegs sind, auf den 1.10.2010 als Gründungstermin datiert. Nun erfahre ich gerade von der Arbeitsagentur, dass die Aufnahme der Tätigkeit spätestens zum 28.9.2010 erfolgt sein muss.
Meine Frage: Kann ich die Tätigkeit vor der Gründung aufnehmen oder muss ich nun alles umschreiben? Das Datum auf dem Antragsbogen ist natürlich kein Problem, aber es steht ja auch noch an anderen Stellen geschrieben ...
Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.
Gruß
Büroservice (in spe)
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Antworten
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Hallo Büroservice,
leider müssen Sie alles umschreiben! Da ist die Agentur für Arbeit gnadenlos!
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Die Regel heißt: Erst das Formular von der BA für den Gründungszuschuss holen. Dann das Gewerbe anmelden. Datum der Gewerbeanmeldung muss als nach dem Antragsformular liegen (oder älter sein). Alles andere ist Bullshit.
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