Gründungszuschuss erst nach fachkundiger Stellungnahme???
(7 Antworten)So, jetzt hab ich bald meinen Abgabetermin meines Businessplans bei der ARGE. Natürlich hoffe ich dass mir ein Gründungszuschuss gewährt wird, doch was ich heute in einer Broschüre der ARGE ( 'durchstarten' ) gelesen habe verwirrt mich jetzt etwas.
Zitat: "Wer eine staatliche Förderung, zum Beispiel den Existenzgründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, beantragen will, muss zusammen mit dem Antrag eine fachkundige Stellungnahme vorlegen. Diese Stellungnahme erfolgt in der Regel auf Grundlage des Businessplans. Bei folgenden Stellen können Sie Ihren Businessplan prüfen lassen, um die offizielle Stellungnahme zu erhalten:
Industrie- und Handelskammer
...."
Das hat mir mein Existenzgründungsberater aber nicht gesagt, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich diesen Zuschuss brauche. Er meinte nur, ich soll mit meinem Businessplan bis zum nächsten Termin eine Bank aufgesucht haben und dort erstmal nach einem Kredit fragen. Dann werden wir weitersehen...
Also nicht, dass ich nachdem ich den Businessplan bei der ARGE abgegeben habe erfahre, dass ich den Antrag auf Gründungszuschuss hätte vorher stellen müssen...
Hilfe bitte!
Danke im Vorraus!
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Hust hust
DU mußtest doch einen Antrag ausfüllen, für den Gründerzuschuß und da steht was alles abzugeben ist mit diesem Antrag und da steht auch das von der Stellungnahme drin
Mal ganz davon abgesehen das der Zettel für die Stellungnahme ja auch schon dabei liegt, hast du den etwa selbst ausgefüllt??
Es verwirrt, daß jemand so unbedarft an die Sache rangeht, ich mein hast du denn nicht vorher gegogelt, oder dich auf der Webseite des Arbeitsamtes mal ein wenig Schlau gemacht?
Ich hoffe es stört nicht wenn ich dir mal einen Link gebe,(@Admin nicht böse gemeint sondern nur als info, wenn du ihn trotzdem nicht willst, einfach entfernen ) Überblick über Gründerzuschuß Ich habe den Inhalt der Arbeitsamts Broschüre aufbereitet vor ner Weile, lies es dir mal durch..
Nicht das du bald noch mehr Überaschungen bekommst weil du dich nicht richtig informierst...
Übrigens ein gutes Buch zum Tema, das ich gern empfehle ist: Stern Ratgeber, Businessplan für Gründerzuschuß, Einstiegsgeld und andere Existenzgründer Da stehen auch einige Infos zu den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Gründerzuschuß und Einstiegsgeld..
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Vielen Dank für deine Mühe. Nur leider hast du meine Frage wohl nicht ganz verstanden... Um dich aufzuklären:
Ich bin hier, um mir von Leuten helfen zu lassen die sich mit genau solchen Dingen auskennen.
Natürlich habe ICH den Zettel für die Stellungnahme NICHT selbst ausgefüllt. Und ich musste auch keinen Antrag für den Gründungszuschuss ausfüllen. Genau das ist ja das Problem, denn von beidem hat mir mein Gründungsberater weder erzählt, noch hat er es mir mitgegeben um es auszufüllen oder ausfüllen zu lassen. Ich dachte, dass wird noch kommen wenn ich meinen Businessplan abgebe, bzw. der Plan geprüft ist. Nur laut der Broschüre sollte ich das Ganze wohl tun BEVOR ich den Businessplan bei der ARGE abgebe um das Geld zu bekommen.
Was mir mein Existenzgründungsberater aber leider nicht gesagt hat.
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Hallo,
ich glaube du verwechselst hier etwas.
Beziehst du Arbeitslosengeld 1 oder 2? wenn ALG1 dann bekommst du Existensgründerzuschuss und da musst du eine Stellungnahme von der IHK oder einem Steuerberater einhollen.
Bei ALG2 heißt es Einstiegsgeld und da ist keine Stellungnahme nötig.
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Vieleicht wirklich ein Mißverständnis:
Ist dein Existenzgründungsberater Mitarbeiter der Agentur für Arbeit oder redest du hier von einem anderen Anbieter??
In der Agentur für Arbeit wird nämlich normalerweise unverzüglich der Vermittlungswunsch aus dem System genommen und der Antrag ausgehändigt, wenn man sagt man will sich selbständig machen!!!
War es ein Mitarbeiter der AfA kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da er dich wissentlich falsch beraten hat.
Allerdings würd ich dann erst noch dreimal Checken ob du auch wirklich ncihts von denen bekommen hast, denn man Unterschreibt ja auch einen Vereinbahrungsschein, der nicht nur dir ausgehändigt wird, sondern auch in den Akten landet. Es ist im System also alles hinterlegt, nur wenn es dort nciht drin steht, ist es nicht erfolgt..
Ausserdem solltest du deine genauen Daten im Kopf haben, wann du gesagt hast, das du dich selbständig machen willst. An diesem Tag hätte dir alles ausgehändigt werden müssen..
Ein Externer, ja da würd ich mal sagen bist du auf einen Betrüger reingefallen, der von dem Job Null Ahnung hat.
Übrigens, solang du bei Abgfabe des Vusinessplans noch nciht gegründet hattest, sprich ein zukünftiges Gründungsdatum eingetragen hast, hättest du auch an diesem Tag noch den Antrag bekommen können.
Aber alles in allem, sei es wie es sei, du als potentieller Gründer bist auch selbst in der Pflicht dich umfassend und Ausreichend zu informieren. Ein Einfaches Buch zum Thema und du hättest gewußt auf was es ankommt. In fast jedem Ratgeber stehen ein paar Worte zum Gründerzuschuß und wie die Reihenfolge auszusehen hat...
Tut mir echt leid, aber du hast dir selbst ein Bein gestellt, indem du es unterlassen hast dir alle notwenidgen Infos rechtzeitig zu besorgen, und seie es übers internet, wie etwa in diesem Forum hier, oder in einem der hunderte anderen....
Ahanit
Ahanit
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Ich beziehe Alg 2, dann ist mir das jetzt auch mit der Stellungnahme klar.
Mein Existengründungsberater arbeitet bei der ARGE und ich verstehe selbst nicht warum er mir diesen Antrag nicht ausgehändigt hat. Was ich jetzt machen werde ist einen neuen Termin mit ihm vereinbaren und das Ganze nochmal abklären, dann bin ich auf der sicheren Seite. Was sich daraufhin ergibt werde ich euch dann mitteilen.
Bis dann!
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AHHH
Dann willst du also Einstiegsgeld haben... Das ist ne andere Baustelle, als Gründerzuschuß.
Du hast keinen Rechtsanspruch darauf und bist vom Gutdünken des Fallberaters abhängig. Wenn der ne Stellungnahme will, dann mußt du sie beibringen...
Wie da die Anträge aussehen weiß ich auch nicht genau, habe noch nie ALG 2 gehabt..
Aber zum Berater gehen und noch mal haargenau fragen was nun Sache ist, ist aber nciht verkehrt.
Ich empfehle dennoch nebenbei den Sternratgeber. Siehe oben. Da steht noch einiges drin was dir weiterhelfen wird, er ist auf die Zuschüsse vom Staat spezialisiert!!!
Neben dem Antrag solltest du auch noch Fragen, was genau du noch bringen mußt.
Ahanit
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Immer zwischen Gründungszuschuss bei Empfängern von Arbeitslosengeld 1 und Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld zwei Empfänger unterscheiden. Es klingt so, als wäre dein Gründungsberater nicht unbedingt dein Freund. Die Stellungnahme ist in beiden Fällen von einer fachkundigen Stelle ( Steuerberater, auch Unternehmensberater, IHK oder HWK) auszufüllen. Das ist wirklich nur ein A4 Zettel, wo einige Kreuze zu machen sind. Hat ein sich auch nichts mit dem Businessplan zu tun.
Mit dem Businessplan gleich zur Bank zu gehen und einen Kredit zu wollen, ist wohl auch der falsche Weg und eine Fehlberatung vom Gründungsberater. Als Hartz IV Empfänger wirst Du da ohne hin sehr schlechte Karten haben.
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