Gründungszuschuss: Aufnahme der selbständigen Tätigkeit - Definition des Zeitpunkts?

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Hallo zusammen,

ich muss als angestellter Bankberater in die Selbständigkeit wechseln. Mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.09.2010. Ich habe die Möglichkeit als selbständiger Finanzberater = Handelsvertreter gem. §84 HBG selbständig zu werden. Die Gewerbeanmeldung hierfür ist deutlich langwieriger und komplizierter als für andere Gewerbe.

Ein möglicher Handelsvertretervertrag kann (leider aufgrund interner Beschränkungen) immer zur 01. eine Monats beginnen. Da ich für den Gründungszuschuss einen Tag arbeitslos sein muss, kann ich erst am Montag den 04.10. den Gründungszuschuss beantragen und das Gewerbe anmelden.

Welches Datum zählt als eigentlicher BEGINN der selbständigen Tätigkeit? Das Datum im Handelsvertretervertrag oder das Datum der Gewerbeanmeldung?

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  • +0 | -0

    Hallo tkbanker,

    bist du im Zugzwang oder aus welchem Grund willst du sofort zum 04.10. gründen? Warum gründest du nicht erst zum 01.11. oder später?

    Die Vorteile liegen doch auf der Hand.

    1. Mehr Zeit um sich auf die Gründung ordentlich vorzubereiten.
    2. Mehr Leistung von der Agentur für Arbeit. Die neun Monate für den Gründungszuschuss fangen auch erst später an.

    Viele Dinge die du "vor" der Gründung machen kannst, solltest du auch vorher machen, da du im Alltag oft keine Zeit mehr dafür hast, bzw. sich die Prioritäten verschieben.


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  • +0 | -0

    Hallo Herr Schoon,

    m.E. liegen eher die Nachteile auf der Hand:

    1. Auf Grund der Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag einen Monat mit oder ohne Einkommen.
    2. Das mit der mehr Leistung verstehe ich nicht. Das sich der Gründungszuschuss nach hinten verschiebt uns sich nicht verkürzt war mir klar.


    Konkret stellen sich mir die folgenden Fragen:

    - Könnte ich der Agentur für Arbeit glaubhaft machen, dass zwar mein Handelsvertretervertrag zum 01.10. beginnt - ich meine selbständige Tätigkeit aber erst mit der Gewerbeanmeldung aufnehmen kann?
    - Muss ich einen solchen Vertrag überhaupt erwähnen oder vorzeigen.
    - Wird der irgendwann später mal zur Einsicht angefordert?

    Wie ich es im Gespräch mit der MA der Agentur für Arbeit verstanden haben, schauen die nur auf die Gewerbeanmeldung.


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  • +0 | -0

    Hallo tkbanker,

    wenn Sie eine Speerzeit von der Agentur für Arbeit bekommen, wird der Gründungszuschuss auch erst nach der Speerzeit gezahlt. Die neuen Monate fangen erst nach der Speerzeit an.

    Bisher hat keiner meiner Gründer Verträge einreichen müssen, bzw. nachreichen. Es gibt die Möglichkeit, sich im Nebenerwerb zu gründen, bei Ihnen der 01.10.10 und den Gründungszuschuss zum 01.11. oder später zu beantragen. Dies kommt auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Ertragslage in ihrer Selbständigkeit an.

    Melden Sie sich einfach bei mir, dann können wir das kurz durchsprechen!


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  • +0 | -0

    Ich sehe sie verstehen sich, da brauch ich wohl nichts mehr zu schrieben, danke dafür und gutes Gelingen.


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