Gründungszuschuss als Teilzeitkraft
(1 Antwort)Hallo Zusammen,
ich arbeite seit 1. Oktober 2009 auf Teilzeitbasis (40 h im Monat) davor ging ich einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Gemäß dem dritten Sozialgesetzbuch (§ 130 Abs. 2 Nr. 4) hätte ich meines Wissens Anspruch auf das Arbeitlosengeld, bemessen an meiner letzen Vollzeittätigkeit und nicht bemessen an der Teilzeittätigkeit.
Nun meine Frage:
Kann ich mich neben meiner Teilzeitbeschäftigung die ja nur 10 Stunden pro Woche beträgt selbsständig machen und gleichzeitig den Gründungszuschuss bekommen, der sich ja nach meiner Auffassung nach meinem letzten Vollzeitbeschäftigung richtet bekommen?
Ich bin im Moment nicht arbeitslos gemeldet, da mir das Geld aus der Teilzeitbeschäftigung (hoch Qualifiziert) zum Leben reicht.
Muss ich mich erst neben der Teilzeitbeschäftigung arbeitlos melden, oder nicht?
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Moin,
Kann ich mich neben meiner Teilzeitbeschäftigung die ja nur 10 Stunden pro Woche beträgt selbsständig machen
ja, das geht.und gleichzeitig den Gründungszuschuss bekommen, der sich ja nach meiner Auffassung nach meinem letzten Vollzeitbeschäftigung richtet bekommen?
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, ja. Muss aber eine Hauptberuflcihe Selbständigkeit sein.Muss ich mich erst neben der Teilzeitbeschäftigung arbeitlos melden, oder nicht?
WEnn du den Gründungszuschuss erhalten möchtest, musst Du, wie bereits oben geschrieben, arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen. Und zwar noch mindestens 90 Tage.Kommentar schreiben
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