Gründungszuschuss 2011 im Vermittlungsausschuß wie lange

(1 Antwort)
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hallo,

die Förderung mit dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt sollte ja ab 01.Nov. stark gekürzt werden, sowie eine Ermessensleistung vom AA. Nun ist das im Vermittlungsauschuß, also NOCH nicht in Kraft. Bin noch in der Sperrzeit vom AA bis Januar, möchte mich selbsständig machen. Habe in 1 Monat Termin beim Arbeitsvermittler bekommen. Kann ich dann gleich darauf bestehen, die Unterlagen zu bekommen, bzw. den Antrag ? Welches datum ist nun definitiv richtig und entscheidend ( hab da schon mehr.Versionen gehört ) Um noch in dieser "Wartezeit" die alte Regelung zu bekommen

A) Ab Antrags STELLUNG ?

B ) Ab Antrags ABGABE ?

Wenn B, reicht es, wenn ich ( vor den ganzen Prüfungen durch IHK, Businessplan etc. ) Wenn ich mein zuk. Gewerbe beim Finanzamt  schon einmal anmelde ( vor dem ganzen "Rest" ) 

Wie lange dauert es in aller Regel von jetzt, bis das dann zum Gesetz wird ? 

Vielen Dank für eure fachkundigen Antworten !!

 

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo Gringo,

    Kann ich dann gleich darauf bestehen, die Unterlagen zu bekommen, bzw. den Antrag ?

    Ja, würde ich machen, alles andere verzögert.

    Welches datum ist nun definitiv richtig und entscheidend

    Definitiv gibts bei unserer Bunderegierung nicht, das wird so gemacht, wie es die Übergangsreglung vorschriebt und die kenne ich ncoh nicht. Da heißt es abwarten. Reinlogisch gesehen muss es das Datum sein, mit dem man den Antrag bekommt, also das Formular, denn dort ist ein Datum eingetragen. Aber Logik ist bei unseren Behörden nicht immer der richtige Begleiter.


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