Gründungscoach - Zuschüsse
(2 Antworten)Seit 01.10.2008 gibt es ja neu diesen Zuschuss, der nur NACH Gründung des Unternehmens in Anspruch genommen werden kann.
Meine Freundin (ALG I) und ich (ALG II) wollen uns gemeinsam selbstständig machen. Können wir beide diesen Zuschuss beantragen (reicht logischerweise einmal), aber wer von uns hat bessere Chancen auf einen Zuschuss, oder gibt's den ohnehin nur bei einer der beiden Formen???? ![]()
Danke euch schon mal
Gruss
aus Berlin ![]()
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Antworten
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Hallo,
Seit 01.10.2008 gibt es ja neu diesen Zuschuss, der nur NACH Gründung des Unternehmens in Anspruch genommen werden kann.
Dabei handelt es sich um einen Baustein des Gründercoaching Deutschlands. Förderfähig sind Gründer, die entweder Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten.
Mehr zum Gründercoaching.aber wer von uns hat bessere Chancen auf einen Zuschuss,
Im Allgemeinen der ALG 1 Bezieher.
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Bessere Chancen hat der, der das bessere Konzept abliefert, da dieses zunächst von der IHK als strategischer Partner der kfw Bank sowie vom kfw Gründungsberater geprüft wird. Wenn Sie eine GbR gründen und gemeinsam arbeiten wollen, dann haben Sie eh ein gemeinsames Gründungskonzept. Das will gut überlegt sein. Übrigens, der Gründungsberater muss auch kfw zugelassen sein, also nicht einfach irgendwen nehmen.
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