Gründung von Holzhandel
(2 Antworten)Hallo zusammen,
in letzter Zeit ist mir der Preisanstieg im Holzhandel aufgefallen.
Ich überlege ein Freigelände zu pachten, mir LKW'weise Holz liefern zu lassen.
Der Vertrieb sollte einmal übers Internet bzw. örtliche Plattformen erfolgen.
Bin im öffentl. Dienst beschäftigt und werde in ca. 3 Jahren meine Ruhephase
beginnen, d.h. habe dann genug Zeit.
Was muss ich beachten?
Danke für Eure Antworten
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Antworten
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Hallo,
Sie haben sehr viel zu beachten.
Eine persönliche Beratung durch ein Existenzgründungsbüro oder besser direkt einen Steuerberater ist da sehr zu empfehlen.
Zu den zu beachtenden Punkten bzw. zu klärenden Fragen gehören zum Beispiel:
- Darf Holz auf diesem Grundstück gelagert werden?
- Handelt es sich um ein Gewerbegrundstück?
- Sind besondere Sicherheitsvorschriften hinsichtlich der Holzlagerung zu beachten, Einzäunung o. ä.?
- Welche Haftpflichtrisiken bestehen? Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ihre Nebenbeschäftigung bedarf der Genehmigung durch den Arbeitgeber.
- Dürfen Sie in der Ruhephase unbegrenzt dazu verdienen?
- Wie erfolgt die Auslieferung? Mit eigenem LKW?
- Vertrieb übers Internet - kennen Sie die Höhe der Vertriebskosten?
(Holzlieferung von München nach Berlin?)
- Können Sie den Handel alleine abwickeln oder brauchen Sie Arbeitnehmer (auch Aushilfen)? Wenn Arbeitnehmer, dann kommen arbeitsrechtliche Besonderheiten hinzu.
- Wie hoch planen Sie Ihren Jahresumsatz? Davon ist die Umsatzsteuerpflicht abhängig.
- Wie hoch planen Sie Ihren Jahresgewinn? Davon ist die Art der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung abhängig.
- und und und
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Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten.
Hier in der Nähe befindet sich ein Industriegebiet auf dem schon jetzt vielfältige Materialien lagern, u.a. auch Holz.
Ein umzäuntes Gelände steht zu verpachten.
Da ich meine Betätigung auf das naheliegende Umfeld beschränken möchte und auch die Menge überschaubar ist, stellt sich mein Konzept so dar
-Lieferung mit PKW mit Anhänger(vorhanden)
-umzäuntes Gelände(pachten)
-Brennholzherstellung durch mich alleine
-Jahresumsatz 25.000 €
Jahresgewinn muss unter 5.000 € liegen, da mein Arbeitgeber nur 400 € mtl.
genehmigt.
Das kann ich ja am Anfang etwas steuern.
Meine Absicht ist ein Holzhandel mit kpl. Service anzubieten.
Ofenfertiges Brennholz incl. Lieferung in überschaubarer Entfernung.
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