Gründung einer BGB-Gesellschaft aus bestehenden gewerblichen Tätigkeiten
(1 Antwort)Hallo,
ich möchte gerne mit meinem Partner eine BGB-Gesellschaft gründen. Nun haben wir je schon je ein eigenes Gewerbe, allerdings in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Diese Tätigkeiten haben auch nichts mit der Tätigkeit im Rahmen der BGB-Gesellschaft zu tun.
Können wir aus den bestehenden gewerblichen Tätigkeiten die BGB-Gesellschaft gründen?
Wenn ich das richtig verstanden habe meldet jeder Gesellschafter sein eigenes Gewerbe an, bekommt dann nicht auch jeder eine eigene Steuernummer?
Was ist mit der Umsatzsteuer-ID?
Können Tätigkeitsfelder und damit verbundene Haftung der einzelnen Personen ausserhalb der gesellschaftlichen Tätigkeit per Gesellschaftervertrag von der Haftung ausgenommen werden?
Ich hoff eich habe mich verständlich ausgedrückt.
VG
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Hallo,
Können wir aus den bestehenden gewerblichen Tätigkeiten die BGB-Gesellschaft gründen?
Sie können weitere Gesellschaften gründen. Soll eine alte Firma in die neue übergehen?
Wenn ich das richtig verstanden habe meldet jeder Gesellschafter sein eigenes Gewerbe an, bekommt dann nicht auch jeder eine eigene Steuernummer?
Ja, das stimmt.
Zusätzlich bekommt die BGB-Gesellschaft ( GbR?) eine eigene Steuernummer und eine USt-ID.
Können Tätigkeitsfelder und damit verbundene Haftung der einzelnen Personen ausserhalb der gesellschaftlichen Tätigkeit per Gesellschaftervertrag von der Haftung ausgenommen werden?
Vertraglich kann vieles geregelt werden - dafür empfehle ich Ihnen einen juristischen Rat einzuholen.
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