Gruenderzuschuss vor Arbeitslosigkeit

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Hallo an Alle,

ich moechte mich kurz vorstellen, mein Name ist Bernd bin 29 Jahre alt. Meine aktuelle Situation:

- seit Nov 09 als arbeitssuchend gemeldet, da ich mich in einer Transfergesellschaft befinde
- ab Mai 10 bin ich dann offiziell arbeitslos

Kommen wir nun zu der wirklich schweren Frage

Ich bin derzeit in der Ueberlegung mit einem Freund eine Gbr zu gruenden, jedoch hat es dabei einige Probleme. Ich moechte diesen Gruenderzuschuss vom Amt erhalten, da mir dies in den ersten 9 Monate finanziell sehr helfen wird.

Das Problem ist wir haben bereits Kunden und mein Partner moechte gerne jetzt schon das wir anfangen, aber wenn ich dass tue habe ich nicht mehr das Recht auf diese Foerderung. Nun frage ich mich, ob es moeglich ist mich, als GEsellschafter, als geringfuegigen Angestellten zu beurteilen und mein Partner alleiniger Geschaftsfuehrer ist. Ich werde nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten und natuerlich auch kein Geld, da es meine eigene Firma ist.

Ich hoffe ich konnte mein Problem schildern und hoffe dass Ihr mir hierbei weiterhelfen koennt

Bei Fragen einfach kurz schreiben....

Dank im Voraus fuer eure Hilfe....

Cheers

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    hi

    Das Problem ist wir haben bereits Kunden und mein Partner moechte gerne jetzt schon das wir anfangen, aber wenn ich dass tue habe ich nicht mehr das Recht auf diese Foerderung.


    Wenn man vorher anfängt ist das nicht das Problem, nur wenn das Gewerbe vorher angemeldet wird, gibts kein Gründungszuschuss mehr. Also, die paar Kunden könnt ihr doch auch ohne Gewerbeanmeldung abwickeln, dann der Gründungszuschuss und dann Gewerbe offiziell anmelden.
    Rechnung einfach später datieren und fertig.


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