Grafiker und Programmierer als Freiberufler?

(1 Antwort)
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Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. 3 Jahren mit Photoshop und bin hauptsächlich bei MySpace tätig. Nebenbei supporte ich noch Künstler (momentan insgesamt 3).
Die mache ich unentgeldlich, da mir aber schon des öfteren Beträge angeboten worden sind, bin ich ernsthaft am überlegen ein Kleingewerbe anzumelden.

Was ich machen möchte :
Grafiken erstellen & coden
ggf. Betreuung von Künstler im Internet.

Ich habe in beiden Bereichen keine Ausbildung oder jemals einen Kurs besucht. Quasie alles selber irgendwie irgendwann beigebracht und baue dies nun aus.

Mit den Grafiken und coden fällt wohl unter die §18 EStG aufgelisteten Berufe der künstlerischen Tätigkeiten.
Dies müsste ich dann beim Finanzamt anmelden.
Kommen dort Kosten auf mich zu ?

Dies führt auch mit sich das man eine Buchhaltung führen muss.
Wie ist es wenn ich nun zb. ein neues Grafikprogramm brauche.
Muss ich dies angeben und hätte man dadurch Vorteile oder ist dies nur eine auflistung für das Amt ?

Letzte Frage : Wie ist es wenn ich mein "Künstler" Name schützen lassen möchte. Wo müsste ich dies tun ?

Vielen Dank für eure Hilfe
MFG

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Antworten

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    Hi SDesignz,

    hast du ein Profil auf myspace oder bist du bei denen direkt angestellt?

    Betreuung von Künstler im Internet


    Wie muss man sich das vorstellen?

    Mit den Grafiken und coden fällt wohl unter die §18 EStG aufgelisteten Berufe der künstlerischen Tätigkeiten.


    Das ist noch zu klären, denn so einfach geht das nicht.

    Dies müsste ich dann beim Finanzamt anmelden.
    Kommen dort Kosten auf mich zu ?


    Du kannst gerne Tätigkeit beim Finanzamt als Freiberufler melden und abwarten wie man dort deine Tätigkeiten einschätzt.

    Hier mal ein Artikel zum Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender:

    Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

    Kommen dort Kosten auf mich zu ?


    Wenn Finanzamt als Freiberufler nein, wenn Gewerbe beim Gewerbeamt ja, dieGewerbeanmeldung kostet ca. 20 EUR.

    Dies führt auch mit sich das man eine Buchhaltung führen muss.
    Wie ist es wenn ich nun zb. ein neues Grafikprogramm brauche.
    Muss ich dies angeben und hätte man dadurch Vorteile oder ist dies nur eine auflistung für das Amt ?


    Du musst eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-rechnung machen)

    Wenn du eine Software beruflich brauchst, dann wird die erworben (mit ordentlicher Rechnung) und dann ggf. über mehrere Jahre abgeschrieben. Wenn du das nciht kannst oder verstehst, solltest du das von einemSteuerberater machen lassen.
    Du machst das nciht für de Ämter, sondern, weil es im Gesetz steht, um am ende des Jahres zu wissen, wieviel Gewinn gemacht hast, also wie viel du verdient hast.

    Abgrenzung der Begriffe Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster

    Namen schützen zu lassen sollte mit einer eingehenden juristischen Beratung erfolgen. Oder mal bei der IHK nachfragen.

    Mal ehrlich, es gibt da aber wichtigeres, außerdem würde ich einen Programmierer nicht als Künstler sehen, auch den Grafiker nicht, der die Bilder für die selbst gecodeten Websites erstellt.


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