Gewerbeschein in der Elternzeit beantragen

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Hallo,
ich erhalte noch bis Ende September Elterngeld. Lt. der netten Frau von der ZBFS wird während dieser Zeit jeder Cent den ich selbständig verdiene gegengerechnet. Jetzt lese ich aber hier dass man so ca. 300 Euro trotzdem verdienen darf? Ich bekomme sowieso nur den Mindestbetrag von 300 Euro da ich vor der Elternzeit Hausfrau war.
Nun überlegen mein Mann und ich ob wir nicht auf seinen Namen ein Nebengewerbe anmelden das ich dann betreibe. Wie siehts dann mit der Steuer aus? Wird dann sein onehin schon versteuerter Lohn am Jahresende nochmal mitversteuert weil das zu versteuernde Gesamteinkommen höher ist?
Was passiert wenn ich jetzt doch selbst ein Gewerbe anmelde, jedoch noch nichts verkaufe sondern nur einkaufe und vorbereite für die Zeit nach dem Elterngeld? Und was ist da dran dass man denn trotz Elterngeld bis zu einer gewissen Grenze selbständig verdienen kann? Nicht so einfach das alles. Freue mich auf Antwort

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    Hallo Supernanny,

    ich erhalte noch bis Ende September Elterngeld. Lt. der netten Frau von der ZBFS wird während dieser Zeit jeder Cent den ich selbständig verdiene gegengerechnet. Jetzt lese ich aber hier dass man so ca. 300 Euro trotzdem verdienen darf?


    Wie es genau berechnet wird, habe ich im folgenden Beitrag geschildert. Dieses Beispiel ist aus dem Vordruck und der Ausfüllanleitung zum Elterngeld. Kleingewerbe in der Elternzeit

    Nun überlegen mein Mann und ich ob wir nicht auf seinen Namen ein Nebengewerbe anmelden das ich dann betreibe.


    das ist prinzipiell kein Problem, dann allerdings ihre Mann die Elternzeit geht, würden die Einkünfte bei ihm entsprechend angerechnet werden.

    Wie siehts dann mit der Steuer aus? Wird dann sein onehin schon versteuerter Lohn am Jahresende nochmal mitversteuert weil das zu versteuernde Gesamteinkommen höher ist?


    Seinen über die Lohnsteuer bereits besteuerter lohn, wird selbstverständlich nicht doppelt besteuert. die Einkünfte (gewinn) aus dem Gewerbebetrieb werden den anderen Einkünften hinzugerechnet, so dass eine geringfügig höhere steuerliche Belastung auftreten kann. Die das genau funktioniert, sollte ihnen jedoch einSteuerberater vorrechnen oder erklären. Noch ein Hinweis, bei kleineren Nebeneinkünften gibt es eine besondere Art der Besteuerung. dazu haben wir auch einen Onlinerechner, der kostenlos zum Thema Nebeneinkünfte genutzt werden kann.

    Was passiert wenn ich jetzt doch selbst ein Gewerbe anmelde, jedoch noch nichts verkaufe sondern nur einkaufe und vorbereite für die Zeit nach dem Elterngeld?


    dann wirst du wohl einen Verlust mit diesem Gewerbe erwirtschaften. solange das nicht auf Dauer und über mehrere Jahre passiert, ist das für das Finanzamt kein Problem. Ihr nur das StichwortenLiebhaberei.

    Und was ist da dran dass man denn trotz Elterngeld bis zu einer gewissen Grenze selbständig verdienen kann?


    hier kann ich wieder nur auf das Beispiel von oben verweisen, prinzipiell wird als ebenso gerechnet, dass das Elterngeld auf das Einkommen vor der Geburt gerechnet wird und das Einkommen während der älteren Zeit davon abgezogen, so dass die Differenz, das Elterngeld entsprechend ausgezahlt wird. Vergleiche einfach nochmal das Beispiel auf der oben angegebenen Seite. Übrigens ist das genau das, was das Amt, welches für das Elterngeld zuständig ist, auch berechnet und in einem beratenden Gespräch mitteilen muss.


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