Gewerbeschein für Künstler weil kein Kunststudium?

(1 Antwort)
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Hallo,

mein Mann malt nebenbei und möchte nun auch ausstellen/verkaufen, dazu möchte er sich beim Finanzamt anmelden. Ich habe mich nun beim Ordnungsamt erkundigt, ob für das Anbieten bei Veranstaltungen/in Arztpraxen etc. ein Reiseverkaufsschein nötig ist. Dort wurde mir gesagt, er müsse gar einen Gewerbeschein beantragen. Auf meinen Einwand, dass er als Künstler doch zu den Freiberuflern zählt, wurde mir gesagt, das gelte nur wenn er eine Ausbildung als Künstler, sprich Uniabschluss oder dergleichen, hat. Ich finde das nicht besonders logisch - was meint ihr dazu?

Danke!

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Antworten

  • +0 -0

    Sorry, wegen der verspäteten Antwort.

    Dort wurde mir gesagt, er müsse gar einen Gewerbeschein beantragen.

    Wieso fragst du nciht bei dem Amt, welches auch zuständig ist? Das Ordnungsamt ist für Ordnung und das Gewerbeamt ist für Gewerbe zuständig. Klar oder?

    Es ist natürlich großer Käse, wenn du regelmäßig mit den Ausstellungen Geld verdienst ist es natürlcih anzumelden. Die Frage ist hier nur, ob beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit oder beim Gewerbeamt als Gewerbe?

    das gelte nur wenn er eine Ausbildung als Künstler, sprich Uniabschluss oder dergleichen, hat.

    So einfach ist es auch wieder nciht, aber fast richtig. Meine empfehlung: Melde bei FA die Freiberuflichkeit an, die entscheiden dann aufgrund der Ausbildung und Tätigkeit deines Mannes. Hier mal lesen:

    Gewerbe oder Freiberufler?

    PS.: Immer die richtigen Leute fragen ;-)


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