Gewerbeschein bei Bastelarbeiten? Was tun?
(2 Antworten)Hallo,
folgendes Problem hat sich bei mir aufgetan:
Ich bin in meiner Freizeit sehr dem Basteln verfallen und aktuell arbeite ich hin und wieder an Dingen wie Halsketten, Ringe, Buttons und ähnliches. Da sich das alles sonst bei mir ansammeln würde, habe ich begonnen die Sachen bei der Plattform vondir.de einzustellen. Ich habe bisher sehr unregelmäßig kleine "Gewinne" erzielt und sehe es eher als Hobby als wirkliches Nebengewerbe an. Mitglieder der Seite meinten nun, dass ich grundsätzlich bei Internethandel einen Gewerbeschein benötige. Eine Anmeldung als Kleinunternehmer als Nebentätigkeit soll es werden. Meine Erträge sind jedoch weeeeit unter den Kosten.
Muss ich nun dafür ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden (vielleicht stuft es das Finanzamt auch als Liebhaberei ein) und was muss ich beachten beim Ausfüllen von dem Anmeldungsbogen?
Soweit ich es verstanden habe muss ich dann nur noch bei meiner Einkommenssteuerklärung dem Finanzamt eine Aufschlüsselung darüber beifügen und das wars dann?
Ich danke schon jetzt für die Hilfe. Ich bin etwas überfordert damit.
Janine
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Da sollten die meisten Fragen beantwortet werden.
Wenn dann noch was ist, bitte neu posten, in der richtigen Kategorie. Danke
Prinzipiell muss es angemeldet werden, wenn du die dinge aber privat oder auf einem markt verkaufst, dann kommt da so schnell keiner nach. im internet schon.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
also wenn die Ausgaben tatsächlich dauerhaft die Einnahmen übersteigen, dann ist Ihre Tätigkeit ertragsteuerlich ( Einkommensteuer) unbeachtlich und unterliegt auch nicht der Gewerbeordnung, also keine Anmeldepflicht.
Umsatzsteuerlich sind Sie "befreit", so lange Ihre Einnahmen jährlich unter 17.500 EUR liegen.
Um gegebenenfalls spätere Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben gesammelt werden.
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