Gewerbeanmeldung - Wohnhaft bei Eltern mit Hartz4

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Hallo,

ich studiere und wohne bei meinen Eltern in einer Mietwohnung, diese erhalten Hartz4 und bekommen somit ein Teil der Miete gezahlt - also den Anteil der auf die zwei Personen fällt.

Würde es seitens Sozialamt oder seitens des Hausbesitzers Probleme geben wenn ich ein Gewerbe mit der Anschrift der Wohnung anmelde?
Ist ein Internethandel - für das Geschäft wird nur mein Zimmer genutzt.

MfG

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    Hallo und guten Abend,

    tut mir leid, wegen der verspäteten Antwort.

    Würde es seitens Sozialamt...


    dem Sozialamt oder besser der Arge bzw. der Arbeitsagentur ist es letztlich egal, du musst nur deinen Gewinnen bei deinen Eltern mitangeben. Denn der zählt in der Regel als zur Verfügung stehendes Einkommen, da du zu dieser Bedarfsgemeinschaft selbst, bist du also verpflichtet auch deine Einkünfte mit anzugeben. Bisher war das sicher nur den BAföG, wenn überhaupt.

    ...oder seitens des Hausbesitzers Probleme geben wenn ich ein Gewerbe mit der Anschrift der Wohnung anmelde?


    Das musst du schon mit dem Vermieter abklären, das kann ich dir auch nicht sagen, ich weiß ja nicht was dem gefällt und was nicht. Wenn er etwas dagegen hat, kann es dir sicher verboten werden. Ich würde da nichts aufs Spiel setzen, denn schließlich wohnen deine älteren in dieser Wohnung, so dass sie Ärger bekommen, wenn du etwas machst, was der Vermieter so nicht möchte. Bei einem Internethandel, ich gehe davon aus, dass es sich hier umeBay behandelt, könnte es dann problematisch werden, wenn die Kartons, das Lager und das Verpackungsmaterial überhand nehmen. Aber kläre das bitte mit dem Vermieter.

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    Hallo,

    mich würde mal interessieren wie es dann mit der Haftung abläuft.

    Also die Wohnung gehört ja den Eltern und das Gewerbe läuft über
    den Sohn.
    Was passiert wenn er zum Beispiel kacke baut (was ich natürlich
    nicht hoffe)...haften dann die Eltern oder er?

    Mit freundlichen Grüßen


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    Gute Frage für einen Anwalt. Ich denke, die Eltern haben den Mietvertrag unterschrieben, dann sind sie auch in der Haftung, aber wie gesagt, RA fragen.


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  • +0 | -0

    Da bin ich aber neugierig!
    Kann mir jemand bitte mal näher erläutern in welchem Fall die Eltern eines volljährigen Sohnes haften, wenn dieser "kacke" baut!
    Bitte Haften nicht mit Konsequenzen verwechseln.


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