Gewerbeanmeldung Wellnessmassagen

(1 Antwort) +1 | -0

Möchte als Spa- und Wellnesstrainerin i.A. Wellnessmassagen in einem Raum anbieten, für den ich nur Miete zahle für die wirklich darin verbrachten Stunden. Angemietet ist der Raum von einer anderen Person. Geplant ist ein Tag/Woche. Voraussichtlich nur sehr, sehr sporadische Kundschaft.
Tel.Auskunft Finanzamt stuft mich als gewerblich ein, muss aber kein Gewerbe bei Stadt anmelden, das sei ihnen egal. Nur am Jahresende über Lohnsteuererklärung meine Einnahmen/Ausgaben anzeigen.
Tel.Auskunft Gewerbeamt Stadt: Gewerbeanmeldung nötig. Von dort Weiterleitung an alle möglichen anderen Behörden.
Auskunft befreundete Fitnesstrainerin: Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man eigene feste Räume hat - was ich ja wiederum nicht hätte. Außerdem würde bei Gewerbeanmeldung sich dann auch ganz schnell die Rentenversicherung melden.
Was stimmt denn jetzt? Am liebsten würde ich kein Gewerbe anmelden. Kann ich das ruhigen Gewissens so handhaben?

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

    Antworten

  • +0 | -0

    Hallo Schneewittchen,

    muss aber kein Gewerbe bei Stadt anmelden, das sei ihnen egal. Nur am Jahresende über Lohnsteuererklärung meine Einnahmen/Ausgaben anzeigen.


    Eben, dem Finanzamt ist das egal, dem Gewerbeamt jedoch nicht. Du bist aufgrund der Tätigkeit verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, da du mit der Tätigkeit der Gewerbeordnung unterliegst. Dazu ließ bitte mal unseren folgenden Artikel:

    Gewerbeanmeldung FAQ 14

    Tel.Auskunft Gewerbeamt Stadt: Gewerbeanmeldung nötig. Von dort Weiterleitung an alle möglichen anderen Behörden.


    genau, hätte ich erst den Artikel tat ich gelesen, hätte ich mir den obigen Abschnitt sparen können

    Tel.Auskunft Gewerbeamt Stadt: Gewerbeanmeldung nötig. Von dort Weiterleitung an alle möglichen anderen Behörden.


    Wirbelte nicht auf Leute, die keine Ahnung haben. Für dich sind nur die Aussagen der Ämter ausschlaggebend, die Last der am besten auch schriftlich geben. Bei solch einfachen Angelegenheiten wie einer bloßen Gewerbeanmeldung ist das jedoch nicht nötig. Meist denken andere Unternehmer, weil sie Unternehmer sind, haben Sie Ahnung von allen. Wir haben hier und Gründerlexikon jedoch sehr oft das Gegenteil erfahren.

    Am liebsten würde ich kein Gewerbe anmelden. Kann ich das ruhigen Gewissens so handhaben?


    Welt ein Gewerbe ein, dann bist du auf der sicheren Seite. Die Rentenversicherung ist ein ganz anderes Thema. liest dazu folgenden Artikel:

    Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründer?


    Kommentare

Verwandte Begriffe

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber

umsatzsteuer wellnessmassage und freiberufler

ich habe eine freiberufliche mobile Privatpraxis für Physiotherapie eröffnet. Jetzt erfahre...

Selbstständigkeit oder Weiterbildung

Hallo, ich habe mich hier schon viel umgesehen und viele interessante Beiträge gelesen. Trotzdem möch...

Wellnessmassagen Gewerbe ja oder nein

Hallo  Ich möchte eine mobile Wellnessmassage anbieten später eventuell auch bei mir privat zuhau...