Gewerbeanmeldung vor Antrag auf Gründerzuschuss

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Ich möchte mich selbständig machen durch eine Geschäftsübernahme. Konkret handelt es sich um eine Verkaufstätigkeit über eine Internetseite, die ich zwar noch optimieren muss, bei der aber schon ab und zu Bestellungen gemacht werden. Also müsste ich ja eigentlich gleich ein Gewerbe anmelden. ABER: Momentan erhalte ich ALG1 und möchte den Gründerzuschuss beantragen. Jetzt meine Frage: ich könnte das Geschäft theoretisch sofort übernehmen, da ich alle Vorbereitungen getroffen habe. Der einzige Grund, der mich davon abhält: ich muss noch auf einen Termin beim Arbeitsamt warten, um den Gründerzuschuss zu beantragen - und das dauert und dauert. Kann ich denn schon vor diesem Antrag mein Gewerbe anmelden, ohne dass ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere und damit die Option auf den Gründerzuschuss? Bevor ich das Gewerbe anmelde kann ich ja auch keine Ware zu Händlerpreisen einkaufen, etc. Und ich würde mich ja strafbar machen, wenn ich unangemeldet verkaufe. Oder gibt es die Möglichkeit, ganz normal unternehmerisch zu handeln und das Gewerbe rückwirkend anzumelden, so bald ich grünes Licht vom Arbeitsamt habe?

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    Moin,

    Also müsste ich ja eigentlich gleich ein Gewerbe anmelden.


    Genau.

    Kann ich denn schon vor diesem Antrag mein Gewerbe anmelden, ohne dass ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliere und damit die Option auf den Gründerzuschuss?


    Du kannst bereits während der Arbeitslosigkeit ein Nebengewerbe anmelden. ich würde jedoch kein Gewerbe anmelden, da du ja den Gründungszuschuss beantragen möchtest. Diesen Anspruch verlierst du, wenn das Gewerbe vorher angemeldeten und anschließend erst der Antrag beim Arbeitsamt geholt wurde.

    Also folgende Reihenfolge bei der Existenzgründung beachten:
    1. Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt abholen
    2. alles ausfüllen
    3. Gewerbe anmelden
    4. alles abgeben

    Dazu unsere Checkliste zur Existenzgründung


    Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

    Nicht andersrum machen, sonst gibt's kein Geld und das wäre sicher schade


  • +0 -0

    OK, vielen Dank, genau diese Info habe ich gebraucht.
    Schade nur, dass ich eigentlich längst loslegen könnte und alles aufgehalten wird, weil es bei der Arbeitsagentur so lange dauert. Deshalb muss ich die bereits gut laufende Internetseite, über die ich verkaufen möchte, vorübergehend stilllegen, was nicht gerade geschäftsfördernd ist. So kann ich z.B. Stammkunden (von meinem Vorgänger) verlieren. Gibt es denn da keine Möglichkeit?


  • +0 -0

    ich würde es weiterlaufen lassen und die Einnahmen als vorweggenommene Betriebseinnahmen deklarieren. Das Finanzamt hat nichts dagegen, und man muss den Shop nicht abschalten. Somit erhält man seine Stammkunden, wenn die Gewerbeanmeldung ist ja auf den Weg gebracht. zur Sicherheit nochmal mit einem Steuerberater drüber sprechen.


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