Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
(4 Antworten)Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur rückwirkenden Gewerbeanmeldung. Und zwar fotografiere ich nebenbei für eine Agentur seit Dez 2009, jedoch bisher ohne Gewerbeanmeldung. Der Agentur Chef meinte, dass ich auch als Privater normale Rechnungen schreiben könnte, ohne Ausweisung der Mwst, nach Kleinunternehmerregelung. So richtig wohl ist mir nicht bei der Sache, da die Kleinunternehmerregelung ja auch ein angemeldetes Gewerbe vorraussetzt, denke ich zumindest.
Nun hab ich jedoch vor mein Gewerbe endlich anzumelden, da ich demnächst auch andere Aufträge annehmen möchte. Da ich mir jedoch bereits am 30. Okt 2009 eine Kamera gekauft habe (1500€) und auch 2010 verschiedene Gerätschaften zugelegt habe, die ich für meine Arbeit als Fotograf brauche, wäre es für mich interessant zu wissen, wie lange ich ein Nebengewerbe (Hauptberuflich bin und bleib ich erst mal Student) auch rückwirkend anmelden kann? Wie lange kann ich mir dann rückwirkend die Mwst. der gekauften Technik zurückholen?
Hätte es Nachteile ein Gewerbe rückwirkend anzumelden?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für eure Hilfe. Hatte schon die Suche benutzt, aber nix gefunden.
Beste Grüße!
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Als ein Freund sein Gewerbe angemeldet hat, wurde er von der Sachbearbeiterin gefragt, ob er dies rückwirkend tun wolle, und wenn dann, zu welchem Datum. Scheint also zu gehen. Nur wie weit das Anmeldedatum zurück liegen darf, das weiss ich auch nicht. Geh einfach mal zur Behörde und frag nach, die sind doch meist recht hilfreich.
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Habe heute bei mir (Südthüringen) auf dem Gewerbeamt angerufen. Und ich kann mein Gewerbe ohne Probleme rückwirkend anmelden, 2 Monate rückwirkend wäre kein Problem meinte die Dame am anderen Ende. Als ich fragte, ob auch 01.01.2010 möglich wäre, war sie nicht mehr so begeistert, meinte dass dies eigentlich eine Ordnungswidrigkeit verbunden mit einem Bußgeld darstellen würde, dass ich aber Glück habe und die Stadt sich gnädig zeigt, wenn Antragsteller/ Gewerbetreibender auf Behörde zukommt und nich anders herum. In diesem Falle habe sich die Stadt entschieden, dies nicht weiterzuleiten, da man sonst mit Ordnungswidrigkeiten überschwemmt würde.
Na ja also ist zumindest erst mal klar, dass ich bis zum 01.01.2010 auf jeden Fall rückwirkend anmelden kann. Stellt sich nun nur noch die Frage, wie weit zurückliegend ich dann noch die Mwst zurückfordern kann. Diese Frage stelle ich dann wohl besser in der Steuerabteilung !?
Grüße
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@PeterH82
Hui, Ordnungswidrigkeit! Na ja, sicher wollen die einem auch ein wenig Angst machen... Dann würd ich allerdings drauf achten, dass die MwSt mit der Gewerbeanmeldung korrespondiert... Und ja, die Steuerabteilung ist da wohl der richtige Ansprechpartner!
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Der Agentur Chef meinte, dass ich auch als Privater normale Rechnungen schreiben könnte, ohne Ausweisung der Mwst, nach Kleinunternehmerregelung.
Da sieht man mal, dass der Agenturchef nur Ahnung von seiner Agentur hat, nicht jedoch von Rechnungslegung und Gewerbe etc.
Sobald ich eine Rechnung schreibe bin ich eben nciht mehr privat, sondern gewerblich. Das mit der Kleinunternehmerreglung betrifft nur die Umsatzsteuer, was allerdings vom Unternehmerstatus total unabhängig ist.
Tipp für Nebengewerbe:
Ließ mal mein E-Book für das Nebengewerbe.So richtig wohl ist mir nicht bei der Sache, da die Kleinunternehmerregelung ja auch ein angemeldetes Gewerbe vorraussetzt, denke ich zumindest.
Genau richtig.Als ich fragte, ob auch 01.01.2010 möglich wäre, war sie nicht mehr so begeistert, meinte dass dies eigentlich eine Ordnungswidrigkeit verbunden mit einem Bußgeld darstellen würde, dass ich aber Glück habe und die Stadt sich gnädig zeigt, wenn Antragsteller/ Gewerbetreibender auf Behörde zukommt und nich anders herum.
Sei froh, wenn´s noch mal mit ´nem blauen Auge ausgeht.Na ja also ist zumindest erst mal klar, dass ich bis zum 01.01.2010 auf jeden Fall rückwirkend anmelden kann. Stellt sich nun nur noch die Frage, wie weit zurückliegend ich dann noch die Mwst zurückfordern kann.
Was meinst du? Wenn du zum 1.1. auch mit der Kelinunternehmerreglung startest, dann hast du mit Umsatzsteuer und Erstattungen daraus nix zu tun.
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