Gewerbeanmeldung für website
(1 Antwort)Hallo,
wie ich gelesen habe, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, sobald Werbung auf einer Website geschaltet wird.
Wenn ich nun mehrere Website bewerben möchte, ist dann für jede Website eine eigene Gewerbeanmeldung notwendig?
Ist es ausreichend, die Anmeldung postalisch einzusenden oder muss man persönlich erscheinen?
Das Anmeldungsformular wirkt für einen Laien sehr undurchschaubar, müssen hierbei alle Felder ausgefüllt werden?
Nach Erteilung des Gewerbescheins, ist man dann als Kleinunternehmung eingetragen und welche Pflichten ergeben sich hieraus (Steuern, Buchführung etc.) ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Antworten
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Hallo,
es genügt eine Gewerbeanmeldung, da nur ein Gewerbe ausgeübt wird, nur Einnahmen kommen aus verschiedenen Quellen.
Ob allerdings bereits das Schalten von Werbung auf zwei verschiedenen Websites eine gewerbliche Tätigkeit darstellt halte ich persönlich für strittig. In diesem Fall würde ich es eher für "Sonstige Einkünfte" im Einkommensteuerrecht sehen, für die eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich ist. Bei Zweifeln, auch was das Ausfüllen des Formulars anbetrifft, einfach beim zuständigen Gewerbeamt anrufen.
Einkommensteuerpflichtig sind diese Einnahmen aber so oder so.
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