Gewerbeanmeldung für Mittelalterstand ?
(1 Antwort)Hallo liebe Forumsnutzer,
wir als Paar haben schon länger die Idee, auf Mittelaltermärkten einen kleinen Stand zu betreiben, da wir selbst gerne auf solchen unterwegs sind :-)
Dazu würden wir Schmuck (zB Baumrindenstücke auf denen Runen eingebrannt sind), Räuchermischungen, Bücherschutzumschläge aus Leder, etc selbst herstellen und dann natürlich auch verkaufen.
Dass wir mit dem Veranstalter bezüglich Authentizität reden müssen und diverse Dinge klären müssen, wissen wir.
Worüber wir jedoch nun rätseln ist die Gewerbeanmeldung und die rechtliche Sachlage.
Wir wären nur auf wenigen Märkten im Jahr, ca zehn, da wir selbst beide berufstätig sind (Angestellte).
Muss man daher nur ein Gewerbe anmelden wenn man über einen bestimmten Gewinnsatz kommt (das weiss man ja vorher sowieso nicht....) oder ist eine Anmeldung schon erforderlich, wenn man beabsichtigt, Gewinn zu erzielen ?
Wenn eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, müssten wir dann beispielsweise schon richtig eine GbR gründen oder gibt es da dann die Möglichkeit, einfach einen " Schein " zur Absicherung zu besitzen?
Wir würden uns sehr freuen, wenn uns jemand helfen kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Mühe ;-)
Grüße
DieSchwarzenSchafe
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Das Zauberwort heißt hier Reisegewerbe
Wenn eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, müssten wir dann beispielsweise schon richtig eine GbR gründen oder gibt es da dann die Möglichkeit, einfach einen " Schein " zur Absicherung zu besitzen?
Sofern zwei Leute das machen ist eine GbR auch ohne Gründung entstanden. Alternativ, einer gründet und meldet an, der andere arbeitet auf 400 EUR Bais mit (minijob)Kommentar schreiben
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