Gewerbeanmeldung - Firmenname

(3 Antworten)
+1 -0

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Gewerbeanmeldung.

ich habe vor einigerzeit ein Unternehmen beim Finanzamt angemeldet, dies ohne Firmenname. Nun würde ich gern einen Firmennamen nachträglich haben - ich hatte nur die Art der Tätigkeit angegeben.

Wäre dies einfach möglich? Sollte ich das beim Finanzamt angeben?

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo Deweh,

    Sie haben also dem Finanzamt gemeldet

    Beispiel:

    Max Mustermann
    ich führe Aufgaben aus dem Statikbereich aus.

    und jetzt wollen Sie angeben

    Max Mustermann
    Statiker

    habe ich das richtig verstanden?

    Tragen Sie Ihren Firmennamen einfach beim nächsten Formular (USt voranmeldung, o.ä. mit ein. Durch das online-senden wird der Firmenname mit übernommen und ist automatisch in der Datenbank.


    • Hallo,

      vielen Dank für die Antwort.

      Also ich hatte angegeben:

      Max Mustermann
      Statiker

      und würde aber gerne

      Firmenname
      Inhaber: Max Mustermann

      angeben.

      Würde dies auch problemlos gehen?
       

      Kommentar kommentieren


  • +0 -0

    Hallo,

    da möchte ich mal etwas widersprechen.

    Eine "Firma" ist der Geschäftsname eines Vollkaufmanns im Sinne des Handelsgesetzbuchs und wäre somit Eintragungspflichtig im Handelsregister.

    Alles andere ist eine Geschäftsbezeichnung, Werbeslogan o. ä.

    Ein Einzelunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist, tritt im Rechtsverkehr mit seinem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen auf.

    Was Sie/man da drum herum schreibt ist im prinzip egal, gehört aber rechtlich nicht zum "Namen des Unternehmers".

    Und vor allem in Steuererklärungen gehören keine Geschäftsbezeichnungen, darin sind Vor- und Nachname anzugeben. Geschäftsbezeichnungen können allenfalls als Zusatzbezeichnung informativ mitgeteilt werden.


  • +0 -0

    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten!

    Im Prinzip darf ich mir als Inhaber einer Firma also keinen Firmennamen geben, solange ich nicht im Handelsregister eingetragen bin? Oder einfach doch, wenn es auch nur auf dem Papier für meine Kunden ist, solange ich zusätzlich die Bezeichnung "Max Mustermann" oder "Inhaber: Max Mustermann" benutze?


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen