Gewerbeanmeldung bei mobilen Dienstleistungen, Handwerksrolle, Firmensitz
(1 Antwort)Hallo,
ich möchte in diesem Jahr neben meinem Hauptberuf als Werkstattmeister in einem Landmaschinen und Nutzfahrzeuge Reparaturbetrieb ein Neben - bzw. Kleingewerbe aufbauen um mich nebenher Schritt für Schritt langsam Selbstständig zu machen.
Ich habe vor, diese Dienstleistungen im Aussendienst also mobil zu verrichten um meine Betriebskosten am Anfang möglichst gering zu halten.
Und hier sind meine Fragen:
- Ist bei Neben bzw. Kleingewerbe ein Handwerksrolleneintrag nötig?
- Wo melde ich in diesem Fall meinen Firmensitz an?
- Muss ich auf Innung und Kammer zugehen?
- Muss ich mich selbst im Gewerbebetrieb paralell zum Hauptgeschäft versichern?
- Ich habe gehört, dass es eine Beschränkte Wochenarbeitszeit gibt, stimmt das? Und wie hoch ist diese?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte der entweder schon selbst erfahrungen in einem ähnlichen Fall gesammelt hat oder sich richtig auskennt.
Dafür bedanke ich mich recht herzlich im voraus!
Mit freundlichem gruß,
Alex85
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Antworten
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Hallo Alex85,
um deine Fragen zunächst mal kurz und schmerzlos zu beantworten:Ist bei Neben bzw. Kleingewerbe ein Handwerksrolleneintrag nötig?
Das kann am ehesten die zuständige HAndwerkskammer beantworten. Bei Berufen mit Meisterpflciht kann man davon ausgehen. Auch im Kfz Bereich ist es wohl so. Wir haben zur Ausübungsberechtigung einen kleinen BEitrag geschrieben, aus dem auch gesetzesstellen mit den kompletten Listen der Meisterpflichten hervorgehen. Da kann man recht gut nachschauen.
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/04/03/mit-ausubungsberechtigung-selbstandig/Wo melde ich in diesem Fall meinen Firmensitz an?
Da es sich in diesem FAll wohl um ein Reisegewerbe handelt, muss man dem Gewerbeamt richtigerweise einen Firmensitz angeben. Gewöhnlcih ist das der Wohnsitz, es sei denn Sie haben einen abweichenden Firmensitz, bspw. von wo Sie regelmäßig Ihre GEschäfte verrichten. Da Sie aber sparen wollten, komt das denke ich nciht in Frage.Muss ich auf Innung und Kammer zugehen?
Da gibt es schon eine MItwirkungspflcih und wenn Sie es korrekt und genau machen wollen, dann melden Sie sich freiwillig dort. Zumal Sie auch nciht genau wissen, ob oder ob Sie nicht Pflichtmitglied sind. In den ersten JAhren der "HAuptberuflichen" Existenzgründung sind sie mit Sicherheit eh von BEiträgen befreit und da Sie vorerst nebengewerblcih arbeiten wollen, liegt wieder eine andere Situation vor, das sollte dann die KAmmer klären.Muss ich mich selbst im Gewerbebetrieb paralell zum Hauptgeschäft versichern?
Kommt darauf an, welche Versicherung sie meinen?
Krankenversicheurng: nein, da Sie nciht hauptberuiflich Tätig sind.
Gewerbehaftpflciht: auf jeden Fall selber versichern
Rentenversichern privat: wahlrecht, wenn Sie das Geld über haben
Kostenlose Vergleiche der Versicherungen können Sie auf http://www.tarifevergleichen.com/versicherungen-vergleichen.html
durchführen. UNverbindlich zum Ermittlen der Beitragshöhen. Dann haben Sie bei IHrem Versicherer gelich einen Kostenvergleichspreis im Kopf, er wird Ihnen das nciht alles möglche aufschwatzen können.Ich habe gehört, dass es eine Beschränkte Wochenarbeitszeit gibt, stimmt das? Und wie hoch ist diese?
Ja, dass ist korrekt. Bis z15 Wochenstunden sind nebenberuflcih, das kann wohl auch durchschnittlich betrachtet werden. Einfach mal die Krankenversicherung fragen. Hier ncoh ein hilfreicher Text zur Existenzgründung im Nebengewerbe.
http://www.nebenjobidee.de/existenzgruendung.html
Puh, hoffe das hilft erst einmal.
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