Gewerbeabmeldung und neuer Arbeitgeber
(1 Antwort)Hallo,
Ich beabsichtige für einige Monate neben meines Minijobs auf einer Internet-Strip-Plattform zu senden, was als Kleingewerbe angemeldet werden muß.
Ich weiß nicht, wie lange ich noch diesen Minijob machen werde. Es kann sein, daß ich mich zwischenzeitlich auch woanders bewerbe.
Frage:
Bin ich verpflichtet
1. das Gewerbe bei meinem neuen Arbeitgeber anzugeben während dieses noch besteht oder
2. ich habe dieses Gewerbe bereits abgemeldet . Bin ich dann verpflichtet, das noch irgendwo anzugeben, bzw. recherchieren Arbeitgeber so etwas nach, z.B. bei Nachfragen beim Gewerbeamt.
Will mir damit ja nich die Zukunft kaputt machen, sehe aber gerade keine andere Möglichkeit etwas Geld nebenbei zu verdienen.
Weiß jemand was darüber?
Danke für Eure Antworten
Jolina
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Bin ich verpflichtet
1. das Gewerbe bei meinem neuen Arbeitgeber anzugeben während dieses noch besteht oder
2. ich habe dieses Gewerbe bereits abgemeldet . Bin ich dann verpflichtet, das noch irgendwo anzugeben, bzw. recherchieren Arbeitgeber so etwas nach, z.B. bei Nachfragen beim Gewerbeamt.
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E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
wenn alles nicht hilft, würde ich meine gesetzliche KrankenKasse befragen, die haben in dieser Richtung die meiste Ahnung und müssen (sollten) natürlich helfen.
das ist hier im Forum nicht unbedingt der Schwerpunkt, daher vorweise ich bei derartigen Fragen immer auf die Experten im Bereich Sozialgesetzbuch, das sind meist die Krankenkassen.Kommentar schreiben
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