Gewerbe (Verkauf von Waren) und Freiberufler

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Meine Freundin hat ein kleines Geschäft mit Gewerbeschein und übersetzt freiberuflich. Umsatzsteuer gibt Sie das zusammen an. Wie sieht es mit der Einkommensteuer aus werden die getrennt ausgefüllt und getrennt veranlagt oder zusammenveranlangt als ein Einkommen?

Vielen Dank

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    hallo rbierau,

    Meine Freundin hat ein kleines Geschäft mit Gewerbeschein und übersetzt freiberuflich.


    Schön, da könnten wir ins Geschäft kommen, habe auch was zum Übersetzen (Englisch). Sie kann mich gern mal anrufen. Nun aber zum Problem.

    Sie übersetzt und verkauft daneben Ware? Und es ist tatsächlich Freiberuflich nach § 18 EStG? Oder sagtst du nur so freiberuflich? Es gibt wirkclih einen Unterschied:

    Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18

    In der Umsatzsteuer werden alle Umsätze zusammengerechnet, so weit ok. In der Einkommensteuer würde der Gewinn/ Verlust gesondert ausgewiesen, wenn es wirklcih sowohl gewerblich (Warenverkauf) als auch freiberufliche umsätze wären.

    Das eine nennt sich dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, das andere Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, daher müsste man dort 2 unterschiedliche Gewinnermittlungen erstellen.

    Das sollte dann aber auch ein Steuerberater machen, denn allein wird´s zu schwer.

    getrennt veranlagt


    das hat damit gar nichts zu tun, das ist nur bei verheirateten interessant, passt aber eben sprachlich ganz gut, fachlich jedoch falsch, siehe Veranlagung oder Zusammenveranlagung


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    Mich beschäftigt eine Frage, die in diesen Thread hineinpaßt:

    Ich bin seit drei Jahren freiberuflich als Kampfkunstlehrer tätig.
    Seit Anfang letzten Jahres habe ich mich gewerblich (umsatzsteuerpflichtig) Selbstständig (IT-Bereich) gemacht.

    Bisher war ich der Überzeugung, dass die zwei Bereiche (gewerblich/freiberuflich) umsatzsteuermäßig getrennt gesehen werden. Ist das nicht der Fall???

    Das würde ja heißen, dass ich jetzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit Umsatzsteuer zahlen (und erheben) müsste.

    Wie sieht es da aus? Kann mich da bitte jemand aufklären?!?!?!


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    Hallo Fragezeichen,

    umsatzsteuerlich bist du nur ein Unternehmer, egal wie viele Gewerbe/Freiberufliche Tätigkeiten du nachgehst.

    Ertragssteuerlich sieht dies ganz anders aus, dort wird für jede Unternehmung der Gewinn einzeln festgestellt.

    Du solltest dir schnellstmöglich einen Rat von einen Steuerberater einholen, da du auch für die nichtabgeführte Umsatzsteuer haften kannst.


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    Das ist ja ein Ding!

    Vor allem, weil ich einen Kollegen in einer ähnlichen Situation (gewerblich/freiberuflich) habe, der das seit geraumer Zeit umsatzsteuerlich getrennt praktiziert, mit Wissen und Beratung eines Steuerberaters.

    Deswegen bin ich halt verunsichert. Wer hat nun recht? Gibt es da eindeutige Quellen?


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  • +0 | -0

    Frag unseren Steuerberater Kexel hier im Forum oder auf http://www.betriebsausgabe.de/forum/


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