Gewerbe verheimlichen?

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Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Jahren als Angestellter voll beschäftigt und übe nebenbei noch eine selbständige Tätigkeit aus, die mein Arbeitgeber mir erlaubt hat.

Nun wechsle ich aber zum 01.09. zu einem neuen Arbeitgeber, der mir die zusätzliche Tätigkeit nicht mehr erlauben will und eine Gewerbeabmeldung als Nachweis verlangt.

Daher meine Idee: Kann ich nicht mein Gewerbe ab- und sofort wieder anmelden, ohne dass der neue Arbeitgeber es merkt? Ich kann auf den Zusatzverdienst nämlich kaum verzichten, könnte aber so die Bescheinigung vorlegen.

Oder könnte der neue Arbeitgeber dies irgendwo in Erfahrung bringen? Sind z.B. Gewerbe-/Ordnungsamt, Finanzamt, IHK etc. zur Auskunft berechtigt oder verpflichtet, wenn dort von Dritten angefragt wird?

Habt Ihr vielleicht schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke für Eure Antworten!
MfG Hans

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  • +0 | -0

    Hallo hamue,

    Daher meine Idee: Kann ich nicht mein Gewerbe ab- und sofort wieder anmelden, ohne dass der neue Arbeitgeber es merkt? Ich kann auf den Zusatzverdienst nämlich kaum verzichten, könnte aber so die Bescheinigung vorlegen.


    das wäre eine Möglichkeit, bestimmt aber nicht die beste. Warum sprichst du nicht mit ihm offen und ehrlich? Oder bist du seinem Unternehmer Konkurrenz durch die Nebentätigkeit?

    Wird auch oft gefragt, daher haben wir dazu eine FAQ geschrieben:

    Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2

    Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.

    Es gibt auch ein E-Book, wo noch mehr Fragen beantwortet werden:

    E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

    Hoffe das erklärt erst mal einiges.

    Also den Chef hintergehen würd ich nicht machen, am Ende fliegst du noch raus, wenn´s raus kommt. Dann melde lieber auf eine andere Person um. Das ist zwar umständlich, aber du lügst so niemanden an.


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  • +0 | -0

    Nun, ich habe vorab offen und ehrlich mit dem Abteilungsleiter gesprochen und ihm die Argumente dafür genannt. Er hat es aber trotzdem abgelehnt, obwohl das Nebengewerbe weder von der Tätigkeit noch von der Branche her auch nur irgendwie ähnlich wäre.

    Es ist eine reine Machtdemonstration, die mich aber viel Geld kosten kann. Daher meine Sorge, ob er durch gezielte Nachfrage, z.B. bei der IHK, meinen Unternehmerstatus in Erfahrung bringen könnte. Zwar dürfte er es mir nicht verbieten, könnte mir in der Probezeit aber trotzdem jederzeit ohne Begründung kündigen.

    Wenn ich das Gewerbe übertrage (was die Notlösung wäre), blieben mir trotzdem die Verluste durch entgangene Aufträge und Abschreibungen, die noch nicht abgelaufen sind.

    MfG Hans


    Kommentare

  • +0 | -0

    Unter den Umständen würd ich es auf jemanden anders anmelden.

    Wenn ich das Gewerbe übertrage (was die Notlösung wäre), blieben mir trotzdem die Verluste durch entgangene Aufträge und Abschreibungen, die noch nicht abgelaufen sind.


    Das wird der Preis dafür sein.

    Entgangene Abschreibungen? Wieso? Wenn das WG dem neuen eigentümer veräußert wird, dann hat der das als neue Anschaffungkosten und schreibt wieder ab. OK, man müsste sich einigen. Schwierig oder anders, blöder Chef


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  • +0 | -0

    Torsten

    Entgangene Abschreibungen? Wieso?


    Wenn ich eine Abschreibung auflöse wg. Einstellung der Gewerbetätigkeit, muss ich den Restwert als Betriebseinnahme verbuchen. Verkaufe ich die Abschreibungsgüter an einen Nachfolger, muss ich das nochmal als Einnahme verbuchen. Alles in allem ein erheblicher Steuernachteil.


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