Gewerbe oder Nebengewerbe

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Hallo zusammen!

Ich beabsichtige wohl im nächsten Jahr eine Tätigkeit bei Ebay als gewerblicher Verkäufer aufzunehmen. (Ich bin voll berufstätigt und das wird und soll auch so bleiben) Ich möchte Waren von Herstellern (diese Richtlinien sind mir soweit klar ) bei Ebay verkaufen.

Ich habe grad gelesen, dass es unterschiede zwischen Nebengewerbe und Gewerbe gibt. Beruflich bedingt kommt ja nur der Verkauf als Nebentätigkeit in Frage.
Nun zu meiner Frage:
Ein Nachteil soll es sein, dass man bei einer Anmeldung für ein Nebengewerbe keine Ust.-ID erhält (lediglich eine Gewerbesteuer Nr.) und darum kaum bei Großhändlern einkaufen kann. Dieser Einkauf wäre mir aber sehr wichtig. Wird die Ust.-ID u.a. bei Großhändlern, Herstellern und Messen benötigt? Worin besteht der Unterschied zwischen Ust.- ID und der Gewerbesteuer Nr.?
Kann mich mal bitte jemand darüber aufklären?
Vielen Dank!

HamburgerJung

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    Hallo,

    also noch mal langsam zum mitschreiben für alle:
    Es gibt den Begriff " Nebengewerbe" (steuerlich) nicht.

    Im allgemeinen Sprachgebrauch verstehen die nicht Fachleute darunter, dass es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt, die neben einer anderen Haupttätigkeit betrieben wird.

    Für die Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde und beim Finanzamt spielt dies zunächst keine Rolle.

    Umsatzsteuerlich gilt der Begriff des Kleinunternehmers (= Jahresumsatz = Jahreseinnahmen weniger als 17.500 Euro).
    Nur wer diese Grenze überschreitet unterliegt mit seinen Umsätzen der Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer). Darunter kann man freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren, was jedoch in der Regel nur dann sinnvoll ist, wenn man fast ausschließlich an Unternehmen liefert und nicht an Privatpersonen.
    Wer nicht Kleinunternehmer ist, kann auch auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) erhalten.

    Die USt-IdNr dient anderen Unternehmen/ Lieferanten als Nachweis der Unternehmereigenschaft. Diese kann aber auch durch Vorlage einer Kopie der Gewerbeanmeldung der Gemeindeverwaltung nachgewiesen werden. Einfach mal beim potentiellen neuen Lieferanten nachfragen, welche Nachweise er verlangt.

    Eine Gewerbesteuernummer gibt es daneben erst, wenn der Gewinn (= Einnahmen abzüglich Ausgaben) über 24.500 Euro im Jahr liegt.


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