Gewerbe in Deutschland, wenn Wohnsitz in Schweiz
(3 Antworten)Hallo zusammen,
schon seit einiger Zeit habe ich den Gedanken im deutschen Grenzgebiet ein Einzelunternehmen, welches nebenberuflich geführt werden soll, anzumelden. Mein Wohnsitz und Anstellungsverhältnis ist allerdings die Schweiz.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden, wenn ich dort gar nicht gemeldet bin, aber deutscher Staatsbürger bin?
2. Wäre die Einzelunternehmung die richtige Wahl, oder besser ein Kleinunternehmen? Jahresumsätze nicht über 25.000 Euro / Jahr. Was sind die genauen Unterschiede dieser Gesellschaften?
Bereits vorab vielen Dank für Antworten! Vielleicht hat schon jemand ähnliche Überlegungen gehabt und kann mir hierzu Tipps geben.
Grüsse
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Antworten
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Hallo manko1978,
Schwieriger Fall, daher möchte ich keine falsche Ratschläge geben und Verweise im Vorfeld auf das deutsche Gewerbeamt, die Industrie- und Handelskammer sowie auf zusätzliche externe Beratung durch Rechtsanwälte.Darf ich in Deutschland ein Gewerbe anmelden, wenn ich dort gar nicht gemeldet bin, aber deutscher Staatsbürger bin?
Eben das ist das Problem, was ich nicht lösen kann. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, muss man sein Gewerbe dort anmelden, wo man auch seinen Wohnsitz hat. Wie das nun jedoch mit der Staatsbürgerschaft zu vereinbaren ist, ist mir leider auch ein Rätsel. Wenn ich von Deutschland ausgehe, grenznah in Polen verkaufen möchte, muss sich trotzdem in Deutschland mein Gewerbe anmelden und exportiert dann nach Polen. Es wird sich also wahrscheinlich um einen Exportunternehmen handeln. Bitte erkundigen sich diesbezüglich bei den oben genannten Ämtern sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz.Wäre die Einzelunternehmung die richtige Wahl, oder besser ein Kleinunternehmen?
Es gibt hier keinen Unterschied, ein Kleinunternehmen ist ein Einzelunternehmen. Das Wort Kleinunternehmen existiert für das Finanzamt nicht, sagt nur dem Bürger (also im Volksmund oder in der Umgangssprache) aus, dass es sich nicht um ein großes Unternehmen handelt, eventuell auch im Nebengewerbe betrieben wird. Für das Finanzamt ist jedes Unternehmen egal welche größer ein Unternehmen welches Gewinn oder Verlust produziert.
Das Nebengewerbe existiert auch nur für die Krankenkassen, welche bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden von einem Nebengewerbe sprechen, somit keine zusätzliche Krankenversicherung für den Unternehmer notwendig ist. Werden diese 15 Stunden pro Woche regelmäßig überschritten, sagt die Krankenkasse, dass es kein Nebengewerbe mehr sei und der Unternehmer sich nun selbst Krankenversicherung muss. Dem Finanzamt ist das aber im Prinzip auch egal. Unternehmen ist Unternehmen.
Dazu bitte mal unseren Beitrag lesen:
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
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Hallo,
da für mich das gleiche Thema aktuell ist - gibt es inzwischen nähere Infos hierzu?
Gruß,
steamy24
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