Gewerbe gründen in meiner besonderen Situation
(1 Antwort)Hallo,
ich bin 28 Jahre alt und stehe gerade vor der Frage, ob ich ein eigenes Unternehmen gründen soll und wollte und habe diesbezüglich einige Fragen, die mir nicht so ganz klar sind. Zunächst aber einmal zu meiner Situation:
Ich habe nach dem Abitur sechs Jahre studiert und bin Diplom-Bauingenieur und habe anschließend noch eine Ausbildung als Pilot gemacht, mit der ich seit ein paar Tagen fertig bin.
Da ich nicht als Bauingenieur arbeiten möchte, sondern als Pilot habe ich mich schon vielseitig beworben und bin auch schon in mehreren Auswahlverfahren, diese können sich allerdings noch länger (u.U. sechs Monate) dauern. Zwischenzeitlich möchte ich zwar arbeiten, um mir endlich auch eine eigene Wohnung leisten zu können, aber bisher habe ich so ziemlich egal auf welchen Job Absagen bekommen (u.a. weil die meisten Personalchefs natürlich auch wissen, dass ich wenn dann nur vorübergehend bei ihnen bin).
Allerdings möchte ich jetzt keine Lücke in meinen Lebenslauf bekommen, und habe nun daran gedacht als selbstständiger Berater zu arbeiten, oder zumindest eben nur einen Eintrag über die Selbstständigkeit im Lebenslauf stehen zu haben, egal ob ich nun wirklich selbstständig zum arbeiten komme oder nicht (einen 400 Euro Job werd ich auf jedenfall noch zusätzlich annehmen).
Ich habe diesbezüglich allerdings noch ein paar Fragen, die mir bisher unklar sind und auf die ich gerne ein paar Antworten hätte:
1. Nach der Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt bekomme ich einen Gewerbeschein, und ab da muss ich dann auch alle 3 Monate eine Vorsteuererklärung machen, oder? Wie verhält sich dass dann im Bezug darauf dass ich derzeit beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" gemeldet bin? Oder sind das zwei paar Stiefel?
2. Meiner Information nach brauche ich für einen Firmennamen einen Eintrag ins Handelsregister, dürfte ich mich ohne den trotzdem beispielsweise "Dirk Mustermann Consult" nennen, oder "Beratungsdienst Dirk Mustermann" oder so ähnlich? Weil mein Name ja im Titel vorhanden ist. Und dürfte ich meinen Internet Auftritt dann ebenfalls so nennen?
3. Bzgl. der Vorsteuererklärung, wenn ich nichts mit der Firma einnehme, dann gebe ich auch Null Euro an und muss dementsprechend keine Abgabe bezahlen, richtig? Wenn ich nun 200 Euro für die nächsten drei Monate erwarte, dann wird aber auch nichts fällig weil ich ja weit unter dem Freibetrag liege, oder?
4. Wenn mein späterer Arbeitgeber nachprüfen will ob diese im Lebenslauf angegebene "Selbstständigkeit" richtig ist, wie kann er das herausfinden, wenn ich keinen Eintrag im Handelsregister habe? Er könnte höchstens im Internet googlen - das heißt ich müsste auch eine Homepage haben um zu zeigen dass es keine "Selbstständigkeit zum Schein" gewesen ist?
5. Mit welchem bürokratischen Aufwand ist denn sonst noch zu rechnen, abgesehen von einer Vorsteuererklärung? Muss ich da sonst noch etwas beachten? Ich will z.B. nicht dass nach einigen Jahren der Staat auf mich zukommt mit irgendwelchen Forderungen...
Also nicht dass hier ein falscher Eindruck entsteht, ich möchte das mit der Selbstständigkeit wirklich versuchen, aber wenn es nicht klappt ist es auch nicht schlimm, dann hat es eben nur dem Zweck gedient dass ich vielleicht einen etwas schöneren Lebenslauf habe.
Wäre nett wenn ihr mir bezüglich meiner Fragen weiterhelfen könntet, vielen Dank dafür!
Viele Grüße,
Dirk
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Antworten
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Hallo,
ich habe diesbezüglich allerdings ein paar Antworten, die vielleicht etwas weiterhelfen:1. Nach der Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt bekomme ich einen Gewerbeschein, und ab da muss ich dann auch alle 3 Monate eine Vorsteuererklärung machen, oder? Wie verhält sich dass dann im Bezug darauf dass ich derzeit beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" gemeldet bin? Oder sind das zwei paar Stiefel?
Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie auch ein Gewerbe ausüben möchten. Wenn Sie sich aber z. B. als Bau-Ingenieur oder beratender Ingenieur selbständig machen, dann handelt es sich um eine freiberufliche Tätigkeit und keine Gewerbe, somit entfällt dieGewerbeanmeldung. Es ist dann nur an Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Ihre Einnahmen voraussichtlich jährlich 17.500 EUR übersteigen, ansonsten sind Sie umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und haben mit der Mehrwertsteuer und Vorsteuer nichts am Hut. Mit Ihrer Meldung bei der Arbeitsagentur hat die selbständige Tätigkeit zunächst nichts zu tun, da Sie ja - trotz Selbständigkeit - jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.2. Meiner Information nach brauche ich für einen Firmennamen einen Eintrag ins Handelsregister, dürfte ich mich ohne den trotzdem beispielsweise "Dirk Mustermann Consult" nennen, oder "Beratungsdienst Dirk Mustermann" oder so ähnlich? Weil mein Name ja im Titel vorhanden ist. Und dürfte ich meinen Internet Auftritt dann ebenfalls so nennen?
Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich.
Sie treten im Geschäftsverkehr mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf und können dieses mit einem sogenannten Geschäftsnamen (Werbeslogan) wie von Ihnen angegeben "verschönern"; Beispiel "Nivea" = Beiersdorf AG.3. Bzgl. der Vorsteuererklärung, wenn ich nichts mit der Firma einnehme, dann gebe ich auch Null Euro an und muss dementsprechend keine Abgabe bezahlen, richtig? Wenn ich nun 200 Euro für die nächsten drei Monate erwarte, dann wird aber auch nichts fällig weil ich ja weit unter dem Freibetrag liege, oder?
Siehe Antwort zu 1. - falsch: Vorsteuererklärung - richtig: Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung4. Wenn mein späterer Arbeitgeber nachprüfen will ob diese im Lebenslauf angegebene "Selbstständigkeit" richtig ist, wie kann er das herausfinden, wenn ich keinen Eintrag im Handelsregister habe? Er könnte höchstens im Internet googlen - das heißt ich müsste auch eine Homepage haben um zu zeigen dass es keine "Selbstständigkeit zum Schein" gewesen ist?
Von Ihrem Steuerberater oder Finanzamt eine Bestätigung ausstellen lassen über die tatsächliche Dauer Ihrer selbständigen Tätigkeit.5. Mit welchem bürokratischen Aufwand ist denn sonst noch zu rechnen, abgesehen von einer Vorsteuererklärung? Muss ich da sonst noch etwas beachten? Ich will z.B. nicht dass nach einigen Jahren der Staat auf mich zukommt mit irgendwelchen Forderungen...
Es kommt darauf an - aber grundsätzlich kann der Aufwand in Grenzen gehalten werden - also nur einen geringen Aufwand, und keine Vorsteuererklärung. Staatliche Forderungen = Steuern, nur dann, wenn auch Einnahmen erzielt werden.
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