Gewerbe angemeldet, welche Formalitäten noch zu erledigen?

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Hallo Forummitglieder,

Ich habe letzte Woche ein Kleingewerbe angemeldet, mit folgenden Tätigkeiten: Internet-Entwicklungen, die Erstellung und Vertrieb von Flyern und Visitenkarten.

Jetzt muss Ich ja den Zettel vom Finanzamt ausfüllen und abschicken. Fallen sonst noch irgendwelche Formalitäten an? Muss Ich mich noch bei irgendwelchen Kammern melden? Bin mir da nicht genau sicher und möchte da auch keine bösen Überraschungen erfahren.

Ich bedanke mich schonmal für die Beantwortung der Frage

Gruß Matthias

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Antworten

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    Muss Ich mich noch bei irgendwelchen Kammern melden?


    Die melden sich bei dir automatisch. Also abwarten.

    Jetzt muss Ich ja den Zettel vom Finanzamt ausfüllen und abschicken.


    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16


  • +0 -0

    Hallo,

    erstmal Danke für die Beantwortung meiner Frage
    Hab noch eine weitere und zwar steht ja für bis zu dem 31. Mai die Steuererklärung an. Da ich aber noch nicht den Fragebogen, weder noch Einnahmen mit dem Gewerbe erzielt habe, stellt sich für mich die Frage ob Ich trotzdem die Steuererklärung (Einnahmeüberschussrechnung) abgeben muss?


  • +0 -0

    ?!? Was willst du?


  • +0 -0

    Ich frag mal so: Ich habe mein Gewerbe am 16.4.2010 angemeldet, noch nichts eingenommen. Muss Ich jetzt für das Jahr 2010 eine Steuererklärung abgeben oder gilt das nur für die Einnahmen aus 09??

    Gruß


  • +0 -0

    dann erstellst du für 2010 eine EÜR, auch wenn da ncihts verdient oder eingenommen wurde. aber vielleicht hast du da was ausgegeben. abzugeben ist die eür auf jeden fall.

    2009?
    Wieso solltest du für dieses Jahr was erklären? Da war doch kein Gewerbe angemeldet. Wenn dort trotzdem einnahmen waren, dann musst du das selbstverständlich auch erklären und hättest damit aber gegen die Gewerbeordnung verstoßen.


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