Gewerbe angemeldet Garten und Landschaftsbau
(1 Antwort)Moin moin,
bin gelernter garten und landschaftsbauer und möchte nun mit einem kleingewerbe ein zweites standbein aufbauen.
habe mich diesbezüglich auch schon mit einer steuerberaterin zusammengesetzt.
da ich daaus nicht ganz schlau geworden bin weil sie es zu formell erklärt hat versuch ich es mal hier.
war auf der gemeinde und hab mein gewerbe angemeldet, anfang februar müsste dann auch der fragebogen vom finanzamt kommen.
ich möchte mein gewerbe als kleingewerbe führen da ich 1. nicht über die 17.500 euro kommen werde und 2. mir den umständlichen papierkram ersparen möchte.
möchte auch keine umsatzsteuer erheben.
folgende fragen haben sich mir nun noch aufgeworfen:
1. beispiel, ich kaufe einen strauch für 15 euro brutto ein, verkaufe ihn dann für 50 euro an den kunden weiter, wie mach ich das dan mit der rechnung? ich hab beim einkauf ja dann umsatzsteuer geleistet, aber auf der rechnung weis ich ja keine aus. wie funktioniert das dann? hab gelesen das wen man umsatzsteuer leistet das dan vorgeleistete steuer damit verrechnet wird.
zählen die 35 euro differenz zum einkommen und müssen ggf. versteuet werden?
da besteht bei mir ganz großer aufklärungsbedarf.
2. lohnsteuer
die steuerberaterin meinte ich müsse lohnsteuer abführen, habe nun aber von anderer seite erfahen das hänge vom gewinn ab. in meiner ausbildung bekam ich 600 netto, musste keine lohnsteuer zahlen. ist das beim kleinunternehmen dann auch so mit steuer frei beträgen oder wird alles versteuert? bzw. werden die einnahmen aus selbstständiger arbeit und nichtselbstständiger arbeit addiert und ergibt sich daraus dann wie viel steuer gezahlt werden muss?
3. fahrtkosten
steuerberaterin meinte ich müsse/solle fahrtenbuch führen, bekäme kilometerpauschale. gibt es diese pauschale erst ab einer bestimmten entfernung oder ab dem ersten km?
könnte ich auch anfahrt, transport von maschienen und material auf meiner rechnung berechnen?
4. abrechnen von maschienen
zb. arbeite den ganzen tag mit der eigenen motorsäge. könnte ich die säge dann für den ganzen tag mit sagen wir mal 25 euro abrechnen ohne das die steuer davon was will? im prinziep ist es ja ein einkommen auf das einkommenssteuer entfallen würde.
5. absetzen von maschienen, werzeug, versicherung usw.
ich hab einen lagerraum angemietet, werde mir nach und nach kleine maschienen und kleinwerkzeug anschaffen müssen. hab eine betriebshaftpflicht. kann ich das ohne weiteres von der steuerabsetzen oder muss das evt. über mehrere jahre abgeschrieben werden?
6. steuererklärung
am ende des geschäftsjahres muss ich ja eine einkommenssteuer erklärung abgeben, in dieser muss ich dann angeben was ich an gewinn erwirtschaftet hab, welche ausgaben ich hatte usw.
danach richtet sich dann meine lohnsteuer und steuer erstattungen, oder?!
fragen über fragen *haarerauf*
danke fürs lesen und noch größeres danke fürs beantworten.
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Antworten
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Hallo Kind der Nacht,
Kinder sollten eigentlich um der Uhrzeit im Bett sein, oder?habe mich diesbezüglich auch schon mit einer steuerberaterin zusammengesetzt.
Sehr gut, kann nicht schaden.mir den umständlichen papierkram ersparen möchte.
Ob das deswegen weniger Papierkram wird, wage ich zu bezweifeln. Die Kleinunternehmerregelung ist eben nur für kleine Unternehmen und Nebengewerbe gedacht, daher denke ich, dass es bei einem Galabau im Vollerwerb nicht lange gut gehen wird. Aber das werden sie schnell selbst merken.
zu 1.: Das ist richtig. Als Kleinunternehmer dürfen sie keine Umsatzsteuer ausweisen, aber auch keine beim Finanzamt geltend machen.
Sie kaufen für 15 EUR inkl. USt ein, da diese ja vom Verkäufer ausgewiesen wurde. Für 50 EUR verkaufen Sie wieder. So steht es auf ihrer Rechnung, aber eben ohne Umsatzsteuer. Dazu können Sie mal unsere Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ansehen, die ist glaub ich selbstredend.
http://www.betriebsausgabe.de/download/rechnungsvorlage-umsatzsteuerfrei.pdf
Die von Ihnen angesprochenen 35 EUR sind Rohgewinn. Davon müssen Sie noch weitere Gemeinkosten wie Telefonkosten etc. tragen. Was dann übrig bleibt ist der Gewinn, der der Einkommensteuer unterliegt. Also ihr Einkommen aus Gewerbebetrieb. Das sollten Sie mit dem Steuerberater dann besprechen. wenn der das nicht so erklären kann, dass sie es verstehen, dann würde ich mich persönlich nach einem neuen Steuerberater umsehen.
zu 2: Selbständige zahlen keine Lohnsteuer. Das ist nur für Arbeitnehmer. Selbständige zahlen maximal eine Einkommensteuervorauszahlung, was rein verbal der Lohnsteuer entspricht, jedoch nicht rechnerisch. Das Thema können Sie als Existenzgründer erst einmal vernachlässigen.
Frage 3 bis 6: dazu suchen Sie einfach mal im Forum und auf unserer Seite zu Betriebsausgaben unter http://www.betriebsausgabe.de/ auch da ist Steuerberater Kexel im Forum.
Gern können Sie Ihn auch für eine Erstberatung kontaktieren. Das kostet zwar Geld, bringt aber mehr, als wage Behauptungen.
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