Gestaltungsbüro – Welche Rechtsform?
(1 Antwort)Hallo.
Ich bin seit September letzten Jahres diplomierter Grafik-Designer und habe nun den Schritt in die Selbstständigkeit vor. Da ich jedoch von dem bürokratischen, wirtschaftlichen und juristischen Weg bis jetzt ehrlich gesagt kaum eine Ahnung habe, hätte ich ein paar Fragen diesbezüglich:
1 Ich möchte meinem Büro einen fiktiven Namen geben. Das wäre als Einzelunternehmen (soweit ich weiß) ja nicht möglich. Hätte ich jedoch als freiberufliche Tätigkeit die Option der freien Namenswahl?
2 Wo liegen die Vorteile/Nachteile der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber einer OHG, GbR etc. ...?
3 Werde ich auch als Freiberufler vom Arbeitsamt nachVorlage eines Businessplans unterstützt?
4 Was sind die Vorteile/Nachteile eines Eintrags ins Handelsregister? Was käme an bürokratischem Aufwand auf mich zu?
5 Wie sehen – nach der Entscheidung für die Rechtsform – meine nächsten Schritte aus, zu welchen Ämtern habe ich hinzugehen, um »loszulegen«?
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So, erst einmal vielen Dank im voraus, hoffe, daß Euch meine Fragen nicht allzu sehr unterfordern ,-)
Grüße
Michael
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hallo mlk,
1 Ich möchte meinem Büro einen fiktiven Namen geben. Das wäre als Einzelunternehmen (soweit ich weiß) ja nicht möglich. Hätte ich jedoch als freiberufliche Tätigkeit die Option der freien Namenswahl?
ja, auch als Freiberufler ist es kein Firmenname, sondern eine Firmenbezeichnung. Deine Firma heißt so wie du, die Bezeichnung ist eigentlich nur schmückendes Beiwerk. Lies dir bitte unseren Artikel zum Thema
Der richtige Firmenname - 10 Punkte die es zu beachten gilt
aber auch den Beitrag zum Thema Firmenname durch.2 Wo liegen die Vorteile/Nachteile der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber einer OHG, GbR etc. ...?
grundsätzlich, ich darf keine Rechtsberatung geben, du solltest daher bei juristischen Fragen zum Rechtsanwalt gehen. In diesem Fall liegt wohl ein Missverständnis vor, deren eine freiberufliche Tätigkeit wird von einem Freiberufler ausgeführt und der handelt nicht mit Waren, sondern ist ein Dienstleister. Die OHG während den, ist eine Handelsgesellschaft, wie der Name schon sagt, handelt mit Waren und Produkten.
also freiberufler gewerbe beißt sich, liest er einfach den Artikel durch. So erfährt du, oder Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt.3 Werde ich auch als Freiberufler vom Arbeitsamt nachVorlage eines Businessplans unterstützt?
ja, wenn du den Anspruch auf den Gründungszuschuss hast, kannst du diesen natürlich mit einem Businessplan beantragen.4 Was sind die Vorteile/Nachteile eines Eintrags ins Handelsregister? Was käme an bürokratischem Aufwand auf mich zu?
wenn du Freiberufler und ist, brauchst du dich nicht in das Handelsregister eintragen zu lassen. Das wäre dann freiwillig, vor und Nachteile bitte bei einem Rechtsanwalt erfragen.5 Wie sehen – nach der Entscheidung für die Rechtsform – meine nächsten Schritte aus, zu welchen Ämtern habe ich hinzugehen, um »loszulegen«?
eine Checkliste zur Existenzgründung haben wir bereitgestellt, so dass du zumindest einen groben Leitfaden heißt, an denen du dich halten kannst.
Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Hinweis:
Ich denke, du kannst nicht zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheiden. Die Begriffe gehen hier wirklich sehr durcheinander. ich empfehle dir einExistenzgründerseminar zu belegen, um dort grundlegender Informationen zu sammeln und Begriffe zu klären. Anschließend kannst du dich weiter um deiner Existenzgründung in welcher Richtung auch immer kümmern.Kommentar schreiben
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