Geschäftsausstattung
(1 Antwort)Hallo,
ich habe ein kleines Problem...
Ich mache mich zum 01.03.2007 als Tanzlehrerin selbstständig. Dafür habe ich verschiedene Räumlichkeiten angemietet. Habe also noch keine eigenen! Nun musste ich mir ein neues Auto über eine 3-jährige Finanzierung kaufen, weil die Musikanlage nicht in mein altes Auto passte. Jetzt benutze ich das Auto auch privat, da es mein einziges ist. Ich weiß, dass ich es deshalb nicht ganz absetzen kann!
Jetzt bin ich gerade dabei einen ausführlichen Businessplan zu erstellen und scheitere an einer kleinen Frage....
Beim Finanzplan gebe ich unteranderem meine Investitionen an, damit ich die Abschreibungen ausrechnen kann. Ein Punkt davon ist die Geschäftsausstattung...
Gehört mein Auto dazu? Wenn ja... Der gesamte Betrag?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Bianca
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Antworten
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Sofern das Auto zum Betriebsvermögen gehört, sollte es auch zu den Investitionen im Businessplan gezählt werden. Das ist bei Ihnen so, denke ich.
Wenn es in den Investitionsbereich gehört und sie es finanziert haben, dann gehört es auch in den finanzplan. Ich würde es unter einer Position Betriebsfahrzeuge unterbringen oder einfach Pkw.
Geschäftsausstattung sind eher Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände.
Zum Betrag des Pkws im Businessplan:
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, alsodie Vorsteuer vom Finanzamt erstatet bekommen, dann sind die investitionen, der pkw mit den nettowert anzugeben, also ohne umsatzsteuer. andernfalls mit dem bruttowert.
Im Investitionsplan ist der Kaufpreis laut KAufvertrag mit allen Nebenkosten, Überführung, Anmeldung etc. anzugeben. Also nicht mit dem aufzunehmenden Darlehen verwechseln. Das kommt nämlich in den Finanzierungsplan.
Hoffe das reicht soweit.
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